Die Regierung hat in ihrer jüngsten Sitzung dieser Woche zum Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018–2021. Zufrieden ist sie nicht.
Der Zahlungsrahmen der Landwirtschaft ist von den Sparmassnahmen gemäss Stabilisierungsprogramm 2017–2019 betroffen, was für den Kanton Graubünden wirtschaftliche Auswirkung haben wird.
Die Regierung beantragt deshalb, dass die Massnahmen im Sinne der Verhältnismässigkeit überprüft und überarbeitet werden. Insbesondere soll auf die Kürzungen im Bereich Grundlagenverbesserung, Sozialmassnahmen und regionale Absatzförderung verzichtet werden.
Der Kanton Graubünden ist gemäss einer Medienmitteilung der Standeskanzlei auf eine leistungsstarke Landwirtschaft angewiesen, zur Pflege der Kulturlandschaft, zur Erhaltung der einheimischen Biodiversität, als Beitrag zur dezentralen Besiedelung und zur Wahrung der Identität, welche die zahlreichen landwirtschaftlichen Produkte aus den vielen Talschaften dem Kanton verleihen. Eine nachhaltig wirtschaftende und marktorientierte Landwirtschaft müsse mit den verfügbaren Mitteln des Bundes und des Kantons erhalten und gefördert werden.
(Bild: EQ Images/Jakob Menolfi)