Die Regierung nimmt Stellung zu einer Revisionsvorlage des Bundes bezüglich der Sonntagsarbeit in städtischen Tourismusquartieren. Konkret soll damit Sonntagsarbeit in Verkaufsgeschäften, welche sich in Quartieren von grossen Städten mit internationalem Tourismus befinden und ein bestimmtes Warenangebot führen, bewilligungsfrei werden.
Die Regierung lehnt die Revisionsvorlage, die eine neue Sonderregelung vorsieht, ab, wie die Standeskanzlei des Kanton Graubündens am Donnerstag mitteilt. Sie beantragt, stattdessen die bereits bestehende Bestimmung zur Sonntagsarbeit in Tourismusgebieten den heutigen Bedürfnissen und Gegebenheiten und somit auch den Bedürfnissen des Städtetourismus anzupassen.
Es sollten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Tourismusgebiete die gleichen Grundsätze und Grundregeln gelten, unbesehen davon, wo sie liegen (Stadt, Land, Gebirge). Das gilt somit bezüglich des Orts, aber auch bezüglich des Sortiments (Bedürfnisse der Touristinnen und Touristen), der Art der Touristinnen und Touristen (Internationalität), der Betriebe (alle Betriebe, wozu auch Verkaufsgeschäfte gehören), der Saisonalität und zudem auch bezüglich der Kompensationsmassnahmen. Wenn in diesem Rahmen den Kantonen mehr Handlungsspielräume zukommen sollen, werde das positiv gewertet.