Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Klosters am 28. November 2021 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung (Phase II) mit Vorbehalten und Anweisungen. Die Gemeinde überarbeitet derzeit ihre Ortsplanung in drei Phasen.
Die Planung umfasst ein neues Baugesetz, eine ganzheitliche Revision der Zonenpläne für den Landschaftsteil, der Generellen Gestaltungspläne sowie der Generellen Erschliessungspläne, wie die Standeskanzlei des Kanton Graubündens am Donnerstag mitteilt.
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