Die Regierung setzt die Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und Prämienverbilligung auf den 1. Januar 2024 in Kraft.
Mit den Änderungen wird neu das Gesundheitsamt zuständig für das Zulassungsverfahren und die Aufsicht der Leistungserbringenden im Kanton zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, wie die Standeskanzlei des Kanton Graubündens am Donnerstag mitteilt.
Die Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung wurde mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) notwendig. Neu sind nämlich die Kantone für ein formelles Zulassungsverfahren der Leistungserbringenden zulasten der obligatorischen Krankenversicherung sowie für die Aufsicht über die zugelassenen Leistungserbringenden zuständig. Bis jetzt sind es die Krankenversicherer.
(Bild: Symbolbild, Christian Beutler)