LKW-Fahrverbot auf der Hauptstrasse in Domat/Ems

Die Bündner Regierung erlässt versuchsweise für die Dauer von höchstens fünf Jahren ein Fahrverbot für Lastwagen auf der Hauptstrasse 13 für die Ortsdurchfahrt Domat/Ems, vom Kreisel Felsberg bis zum Kreisel Emserwerke.

Im Fall einer Sperrung der Nationalstrasse N13 kann dieses Fahrverbot durch Domat/Ems zwecks Umleitung des Durchgangsverkehrs jeweils kurzfristig aufgehoben werden. Im Falle von negativen Auswirkungen kann der Kanton selbst oder auf Mitteilung des Bundesamts für Strassen den Versuch auch jederzeit vorzeitig beenden.

Spätestens nach Abschluss der fünfjährigen Versuchsphase wird geprüft, ob beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen die Verkehrsanordnung weitergeführt wird.

 

(Screenshot: Google Streetview)