Kantonale Verwaltung: Energiesparmassnahmen aufgehoben

Die Bündner Regierung hebt im Zusammenhang mit der Bewältigung der Energiemangellage sämtliche Energiesparmassnahmen in der kantonalen Verwaltung auf.

Konkret sistiert sie die Massnahmen der sogenannten «Phase 1». Angedachte Massnahmen für eine «Phase 2» oder «Phase 3» wurden bereits am 5. Dezember 2022 aufgehoben. Bei einer zukünftigen erneuten Verschärfung der Energiemangellage werden die einzelnen Phasen stufenweise wieder in Kraft treten.

Die Energieversorgungslage präsentiert sich gemäss Einschätzungen des Bundesrats derzeit stabil und weniger angespannt als zu Beginn des Winters. Der Bund empfiehlt deshalb den Kantonen, Städten und Gemeinden ihre Energiesparmassnahmen entsprechend anzupassen.

«Beitrag geleistet»

Die kantonale Verwaltung als grösste Arbeitgeberin im Kanton nahm ihre Vorbildfunktion gemäss einer Meldung der Standeskanzlei «bei der geforderten Ergreifung von Energiesparmassnahmen wahr und leistete ihren Beitrag zur Einsparung von Energie».

Durch die Unterstützung der Mitarbeitenden konnten in den vergangenen Monaten mit den umgesetzten Massnahmen rund neun Prozent Energie gegenüber dem gleichen Zeitraum im Vorjahr eingespart werden. «Die Erkenntnisse aus den umgesetzten Massnahmen zeigen, dass mit relativ geringem Aufwand eine beachtliche Menge an Energie eingespart werden kann.»

Heizen ist der grösste Hebel

Der grösste Hebel fällt dabei beim Energiebedarf für das Heizen an, wobei der milde Winter den allgemeinen Energieeinsparbemühungen entgegenkam. Im Falle einer Energiemangellage kann jedes Prozent, insbesondere im Strombereich, für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit entscheidend sein.

Das Hochbauamt prüft auch zukünftig im Sinne der energetischen Optimierung angemessene Massnahmen zur Energieeinsparung und setzt diese wirkungsvoll um.

 

(Symbolbild: Stausee Valle di Lei/Viamala Tourismus)