Der Kommission für Justiz und Sicherheit des Grossen Rats (KJS) wurde in den vergangenen Tagen mehrfach die Frage unterbreitet, weshalb der Verwaltungsrichter, gegen welchen zurzeit eine Strafuntersuchung läuft, noch im Amt ist respektive nicht «suspendiert» wurde.
Dazu ist zur Klärung festzuhalten was folgt: Zuständig für Amtsenthebung und Amtseinstellung ist der Grosse Rat. Die KJS bereitet dabei die Geschäfte für den Grossen Rat vor, wie die Standeskanzlei am Dienstag mitteilte. Sie hat im Zusammenhang mit den Vorfällen am Verwaltungsgericht – gleich nach der Ermächtigung für das Strafverfahren – Ende August 2022 selbst ein Verfahren im Hinblick auf allfällige Entscheide des Grossen Rats gegen den beschuldigten Richter eröffnet und arbeitet seither intensiv an dem Fall.
Derzeit läuft die Gewährung des rechtlichen Gehörs. Nach Ablauf dieser Frist bzw. nach Eingang einer allfälligen Stellungnahme wird die KJS die nächsten Entscheide fällen und gegebenenfalls dem Grossen Rat in der Februarsession 2023 einen Bericht und Antrag unterbreiten. Weitere Informationen können derzeit aufgrund des laufenden Verfahrens von Gesetzes wegen nicht erteilt werden.
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