Erneut erfolgreiche Schockanrufe durch falsche Polizisten

Am Donnerstagnachmittag ist ein Ehepaar in Chur von einer angeblichen Mitarbeiterin einer Staatsanwaltschaft telefonisch kontaktiert worden. Ihr ist es geglückt, das ältere Paar zur Übergabe von mehreren Zehntausend Franken zu bewegen. Bei sechs weiteren Personen blieb es beim Versuch.

Das ältere Ehepaar wurde am Donnerstag gegen 15 Uhr von einer Frau angerufen, welche angab, von einer Staatsanwaltschaft zu sein und im Kontakt mit einem Richter zu stehen. Ihr Sohn habe in Basel einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht und befinde sich nun in Untersuchungshaft. Eine langjährige Gefängnisstrafe könne nur durch die Leistung einer hohen Kaution abgewandt werden. Das eingeschüchterte Ehepaar hob in der Folge Geld bei einer Bank ab und übergab dieses einem unbekannten Mann in der Stadt.

Betrugsmasche: einmal Polizist – einmal Staatsanwalt

Die Betrugsmasche ist immer dieselbe. Unter dem Vorwand, dass ein Verwandter / eine Verwandte einen schweren Unfall gehabt habe, werden ältere Personen durch angebliche Polizistinnen / Polizisten oder Mitarbeitende einer Staatsanwaltschaft angerufen. Dabei wird von den Betrügern die Bezahlung von mehreren zehntausend Franken gefordert.

Um zusätzlichen Druck auf die älteren Personen auszuüben, wird das Gespräch mit Geräuschen von weinenden Personen im Hintergrund emotional verstärkt. Zudem werden die Opfer angewiesen, das Telefongespräch unter keinen Umständen zu unterbrechen. Alles Lug und Trug!

 

So können Sie sich schützen
  • Seien Sie misstrauisch. Die Polizei verlangt nie telefonisch Bargeld.
  • Beenden Sie solche Anrufe sofort und informieren Sie die Polizei über die Notrufnummer 117.
  • Handeln Sie besonnen, indem Sie niemals Bargeld oder Wertsachen an eine Ihnen unbekannte Person übergeben. Verschaffen Sie sich Gewissheit und kontaktieren Sie direkt Ihre Verwandtschaft.
  • Informieren Sie ältere Personen in Ihrem familiären Umfeld über diese Betrugsmasche und diskutieren Sie mit ihnen das richtige Verhalten bei solchen Anrufen.

 

(Bild: Kantonspolizei Graubünden)