Bündner Regierung sagt Ja zum 2. Gotthard-Tunnel

Die Standeskanzlei Graubünden hat gestern zu den beiden eidgenössischen Vorlagen vom 28. Februar Stellung genommen – oder auch nicht.

Am 28. Februar 2016 gelangen als eidgenössische Vorlagen unter anderen die «Durchsetzungsinitiative» und die «Sanierung Gotthard-Strassentunnel» zur Abstimmung. Während die Regierung die Durchsetzungsinitiative ablehnt, stimmt sie der Sanierung des Gotthard-Strassentunnels zu.

Gemäss ihrer ständigen Praxis nimmt die Regierung an der Abstimmungsdiskussion um die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels aktiv teil. Diese Vorlage betrifft den Kanton Graubünden je nach Ausgang der Abstimmung als Transitkanton mit dem San Bernardino-Strassentunnel in ganz besonderer Weise. Von der Durchsetzungsinitiative ist der Kanton Graubünden dagegen in ähnlicher Weise wie andere Kantone betroffen. Die Regierung verzichtet deshalb im letzteren Fall auf die Teilnahme an Abstimmungskampagnen.

 

(Quelle: Standeskanzlei, Bild: Valentin Luthiger/EQ Images)