Foto

Tempo 30, Crappasusta, Nolla

Die Regierung spricht einen Kantonsbeitrag für ein neues Forschungsgebäude auf dem Medizincampus Davos. Ausserdem genehmigt sie Lärmsanierungsprojekte in Landquart und Zizers und ein Bachverbauungsprojekt in der Region Heinzenberg.

Kantonsbeitrag für internationales Forschungszentrum in Davos

Die Regierung gewährt der Kühne Real Estate AG für die Realisierung eines neuen Forschungsgebäudes auf dem Areal der Hochgebirgsklinik Davos Wolfgang einen Kantonsbeitrag in der Höhe von maximal 3,2 Millionen Franken. Die Gesamtkosten des Projekts «Realisierung Forschungsgebäude II» sind mit 19,95 Millionen Franken veranschlagt. Die Zahlung des Kantonsbeitrags erfolgt auf Basis der gesetzlichen Grundlage «systemrelevante Infrastrukturen», wie die Standeskanzlei des Kantons Graubünden am Donnerstag mitteilte. Auch die Gemeinde Davos beteiligt sich mit 650 000 Franken an der Finanzierung des Projekts.

Mit dem neuen Forschungsgebäude macht der Medizincampus Davos einen weiteren Schritt in Richtung eines bedeutenden internationalen Kompetenzzentrums für medizinische Forschung und Ausbildung. Die bestehende, intensive Zusammenarbeit zwischen Klinik, Forschung und Ausbildung auf dem Areal der Hochgebirgsklinik Davos Wolfgang wird damit weiter gestärkt und vertieft. Ausserdem werden die klinischen und wissenschaftlichen Aktivitäten am Forschungsplatz Davos dank des Engagements der Kühne-Gruppe langfristig gewährleistet.

Mit diesem Vorhaben wird die Attraktivität, die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationsfähigkeit der Region Prättigau/Davos und des gesamten Kantons Graubünden erhöht sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze begünstigt. Durch die neue Infrastruktur sollen innerhalb der nächsten zehn Jahre mindestens 45 neue, hochqualifizierte Arbeitsplätze auf dem Areal entstehen.

Regierung genehmigt Lärmsanierungsprojekte für Landquart und Zizers

Gestützt auf die Sanierungspflicht für Inhabende von Verkehrsanlagen liessen das Tiefbauamt Graubünden sowie die Gemeinden Landquart und Zizers Lärmsanierungsprojekte für die Kantons- und Gemeindestrassen in den jeweiligen Gemeinden ausarbeiten. Aufgrund von Grenzwertüberschreitungen werden als Massnahmen zur Lärmminderung einerseits Temporeduktionen von Tempo 60 auf Tempo 50 beziehungsweise von Tempo 50 oder Tempo 40 auf Tempo 30 entlang der untersuchten Kantons- und Gemeindestrassen eingeführt. Andererseits werden bei bestimmten Strassenabschnitten etappenweise die alten Beläge durch den üblicherweise vorgesehenen Standardbelag ersetzt. Zudem werden Erleichterungen von der Sanierungspflicht gewährt.

In die Publikation der Einführung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen wird gleichzeitig die Einführung von Tempo 30 aus Sicherheitsgründen auf der Stations- und Kreuzwiesenstrasse im Ortsteil Igis aufgenommen. Aus der Umsetzung der Lärmsanierungsprojekte und der Einführung von Tempo 30 aus Sicherheitsgründen resultiert eine Tempo-30-Zone für ein zusammenhängendes Gebiet in den Gemeinden Landquart und Zizers, was zu einer erhöhten Lebensqualität und Verkehrssicherheit führt.

Foto

Grünes Licht für Verbauung der Nolla in der Region Heinzenberg

Die Regierung genehmigt das Projekt der Gemeinden Tschappina, Urmein, Flerden, Cazis, Masein, Thusis und Sils i.D. für die Verbauung der Nolla mit einigen Auflagen und Bewilligungen. Die Nolla entwässert die nördliche und östliche Flanke des Piz Beverin sowie die südwestlichen Hänge des Heinzenbergs nach Thusis zum Hinterrhein. Der Untergrund des Einzugsgebiets besteht aus Bündnerschiefer, also einer Wechsellagerung von Ton- und Mergelschiefer. Die stark verwitterungsanfällige Beschaffenheit des Untergrunds lässt die Tobelflanken nie zur Ruhe kommen. Die Nolla galt deshalb lange Zeit als einer der gefährlichsten Wildbäche der Schweiz. Die bestehenden Verbauungen werden regelmässig inspiziert. Im Rahmen dieser Bauwerkskontrollen stellte sich heraus, dass auf dem rund 1,9 Kilometer langen Bachabschnitt sechs Wildbachsperren beschädigt sind. Um die Hochwassersicherheit im Unterlauf auch in Zukunft gewährleisten zu können, müssen diese Bauwerksschäden behoben werden.

An den Gesamtkosten in der Höhe von rund vier Millionen Franken beteiligen sich Kanton und Bund gemäss NFA-Programmvereinbarung im Bereich «Schutzbauten Wasser». Der Kantonsbeitrag nach Wasserbaugesetz beläuft sich auf 800 000 Franken. Mit dem Verbauungsprojekt wird auch die Inner-Heinzenberg-Strasse geschützt. Der Kanton beteiligt sich deshalb zusätzlich mit einem strassenbaulichen Beitrag in der Höhe von 180 000 Franken.

Grünes Licht für eine Waldhütte in Thusis

Die Regierung genehmigt das Projekt «Waldhütte Crappasusta» der Bürgerlichen Genossenschaft Thusis und gewährt dem Projekt einen einmaligen Beitrag von 30 000 Franken. Das Projekt «Waldhütte Crappasusta» beinhaltet die Realisierung einer Holzbaute mit einem multifunktionalen Verwendungszweck, vorwiegend im Bereich der forstlichen Öffentlichkeitsarbeit. In dieser Funktion dient die Waldhütte als Aus- und Weiterbildungsstätte für Waldberufe, Schulen, Vereine, Organisationen und weitere am Wald interessierte Personen. Die Benutzerinnen und Benutzer der «Waldhütte Crappasusta» sollen für die Themen Wald, Natur und Landschaft sensibilisiert werden. Sie steht aber auch Behörden, Firmen, Gesellschaften und Privaten als Tagungsort und für gesellschaftliche und kulturelle Anlässe zur Verfügung.

Die Waldhütte wird einen grossen, offenen und zentralen Raum mit grossen Fensterfronten bieten. Dieser Saal soll durch eine überdeckte Terrasse erweitert werden. Neben dem Saal sind eine Küche sowie ein Lager geplant. In einem separaten Gebäudeteil sind die WCs, die Technik sowie ein Pelletlager untergebracht. Die Aussenschalung soll mit Thusner Lärchen-Mondholz erstellt werden. Nach Möglichkeit wird auch die Inneneinrichtung mit einheimischem Holz realisiert. Die Beheizung der Hütte wird mit einem Pelletofen erfolgen.

Inkraftsetzung der Teilrevision des Gesetzes über die politische Rechte

Die Regierung setzt die Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte (portofreie briefliche Stimmabgabe) auf den 1. Juni 2022 in Kraft.

Mit den Änderungen wird die postalische briefliche Stimmabgabe für die Stimmberechtigten ab dem Abstimmungstermin vom September 2022 kostenlos. Die Portokosten übernimmt der Kanton, wodurch die Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen erhöht werden soll.

(Bilder: zVg. Das Titelbild ist eine Visualisierung der Waldhütte Crappasusta der Fiba Holzbau AG.)