Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine suchen zunehmend auch in der Schweiz und in Graubünden Schutz. Um diesen sicherzustellen, installiert die Regierung nun einen Teilstab. Zudem wird eine zentrale Kommunikationsstelle errichtet. Für die Bevölkerung sind derzeit keine besonderen Schutzmassnahmen notwendig.
Über zwei Millionen Menschen haben in den letzten zwei Wochen die Ukraine in Richtung Schengenraum verlassen. Auch in der Schweiz suchen Geflüchtete aus der Ukraine zunehmend Schutz. Die Szenarien des Staatssekretariats für Migration (SEM) gehen davon aus, dass bis Ende Mai 2022 rund 35 000 bis 50 000 Personen in der Schweiz Zuflucht suchen könnten. Der nationale Verteilschlüssel sieht vor, dass bis zu drei Prozent der Geflüchteten dem Kanton Graubünden zugewiesen werden.
Vorsorgeplanung für Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten
Um den Schutz der einreisenden Personen umgehend sicherzustellen und die damit verbundenen Aufgaben zu bewältigen, installiert die Regierung einen Teilstab. Dieser koordiniert die Aufgaben sowohl innerhalb des Kantons als auch mit den Bundesstellen und nimmt eine Vorsorgeplanung für die Unterbringung und Betreuung von Schutzsuchenden vor. Im Teilstab eingebunden sind derzeit das Amt für Migration und Zivilrecht (AFM), das Amt für Militär und Zivilschutz (AMZ), das Sozialamt (SOA) sowie das Amt für Volksschule und Sport (AVS).
Zentrale Kommunikationsstelle für Anfragen zur Ukraine
Aufgrund des zunehmenden Informationsbedürfnisses der Bevölkerung errichtet der Kanton eine zentrale Kommunikationsstelle. Auf der kantonalen Webseite www.gr.ch/ukraine werden laufend Informationen im Zusammenhang mit der Ukraine veröffentlicht. Sie bietet einen Überblick über Hilfsangebote, Privat- und Kollektivunterkünfte, Kontaktstellen, beantwortet häufige Fragen und wird laufend aktualisiert.
Dank Registration bestmögliche Betreuung von bereits eingereisten Flüchtlingen
Ukrainerinnen und Ukrainer können frei einreisen und sich bis 90 Tage ohne Visum in der Schweiz aufhalten. Zudem erhalten sie in der Schweiz seit 12. März 2022 den Schutzstatus «S». Das heisst, dass sie ohne Asylverfahren vorerst ein Jahr in der Schweiz bleiben, arbeiten und Kinder zur Schule gehen können. Um Schutzsuchende bestmöglich betreuen zu können, wird Ukrainerinnen und Ukrainern, welche aufgrund der Konflikte bereits in Graubünden privat Zuflucht gefunden haben, empfohlen, sich auf www.gr.ch/ukraine zu registrieren.
Jede schutzsuchende Person, die neu in die Schweiz einreist, meldet sich idealerweise direkt in einem der Bundesasylzentren (BAZ). Dort wird jedes einzelne Gesuch individuell geprüft und beurteilt, ob die Person der Gruppe Schutzstatus «S» zugeordnet werden kann. Diese Überprüfung dauert maximal 1 bis 3 Tage. Danach wird die Person einem Kanton zugewiesen und dieser entscheidet, ob er sie selbst unterbringt oder – in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH – eine Unterbringung bei Privaten organisiert.
Keine besonderen Schutzmassnahmen für Bevölkerung notwendig
Der Kanton Graubünden hat ein ausreichendes Schutzplatzangebot für die Bündner Bevölkerung. Derzeit ist eine Vorbereitung auf einen Aufenthalt in Schutzräumen nicht erforderlich. Wegen der Mutationen der Wohnbevölkerung (Zu- und Wegzüge, Adressänderungen, Bautätigkeiten etc.) wird die Bevölkerung nicht aktiv über den aktuellen Stand der Zuweisungsplanung informiert. Sie bildet lediglich eine Momentaufnahme und kann jederzeit ändern. Eine öffentliche Bekanntgabe der Zuweisungsplanung erfolgt erst, wenn es die sicherheitspolitische Lage erfordert beziehungsweise das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) dies anordnet.
In Bezug auf die aktuelle Situation ist auch eine Einnahme von Jodtabletten nicht erforderlich. Von einer selbständigen Einnahme ohne Aufforderung durch die Nationale Alarmzentrale (NAZ) wird dringend abgeraten. Erst bei einem Ereignis mit erhöhter Radioaktivität werden diese durch den Bund (NAZ) verordnet und die Tabletten durch den Kanton an die Gemeinden und von den Gemeinden an die Bevölkerung verteilt.
(Symbolbild: Pixabay)