Der Aufbau und die Weiterentwicklung der kantonalen Kinder- und Jugendpolitik sind in vollem Gang. Mit der Stärkung der kantonalen Kinder- und Jugendpolitik will die Regierung für Familien, Kinder und Jugendliche attraktive Lebensbedingungen schaffen. Bereits sind zwei Drittel der Programmlaufdauer absolviert. In der Umsetzung zeigt sich, dass auf Ebene der Gesetzgebung Handlungsbedarf besteht.
Im Programm der Kinder- und Jugendpolitik wurden im Jahr 2020, basierend auf einer Vereinbarung mit dem Bund, Bestand und Bedarf in den Bereichen Förderung, Schutz und Partizipation analysiert. In überdepartementaler Zusammenarbeit entstand auf Basis der Analysen ein Massnahmenkatalog für die Jahre 2020 bis 2022.
Zwischenstand: Aktuelle Arbeitsschritte anhand des Leitbildes der Kinder und Jugendpolitik
Die Massnahmen reichen von strategisch-konzeptionellen Arbeiten über das bereits initiierte «PAT», ein Pilotprojekt für frühen Hilfen im Bereich der «Frühen Förderung», Optimierungen im Bereich Kindesschutz bis hin zu Unterstützungsbeiträgen an innovative Projektideen in den verschiedenen Themenfeldern der Kinder- und Jugendpolitik. Weiter sind das Präventionsangebot «Kinder im Blick» für hochstrittige Eltern in Trennungsphasen, die Unterstützung des UNICEF-Prozesses der «Kinderfreundlichen Gemeinde» und Workshops für Schulen der Sekundarstufe I und II rund um das neue Bündner Wahlsystem für das Frühjahr 2022 durch das Programm der Kinder- und Jugendpolitik gewährleistet.
Abgeschlossen sind nebst der Bestandes- und Bedarfsanalyse auch der «Child-friendly Justice»-Strategieprozess. Weiter wurde das Leitbild der Kinder- und Jugendpolitik verabschiedet. Damit konnte im Frühjahr 2021 eine der grundlegenden Massnahmen umgesetzt werden. Das Leitbild gibt den involvierten Fachpersonen bei der Ausgestaltung der Strategie zur Frühen Förderung, den Empfehlungen der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren zu ausserfamiliären Unterbringung oder den niederschwelligen Beratungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Graubünden einen Orientierungsrahmen vor. Das Leitbild fördert ein strukturiertes und konsistentes Vorgehen in diesem departementsübergreifenden Aufgabenfeld.
Ausblick: Handlungsbedarf auf Ebene der Gesetzgebung
Für eine nachhaltige und langfristige Weiterentwicklung der kantonalen Kinder- und Jugendpolitik stösst man mit den bestehenden rechtlichen Grundlagen, insbesondere dem Pflegekindergesetz aus dem Jahr 2007, an Grenzen. Zwecks Ausgestaltung einer ganzheitlichen Kinder- und Jugendpolitik beabsichtigt das Departement für Volkswirtschaft und Soziales eine Totalrevision des Pflegekindergesetzes, respektive der Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage für die Kinder- und Jugendpolitik in Graubünden. Aus finanzieller Perspektive ermöglicht die Revision eine zielgerichtetere und zweckmässige Steuerung und damit verbunden eine Verbesserung des Angebots für Kinder und Jugendliche. Investitionen der öffentlichen Hand in Massnahmen für Kinder und Jugendliche lohnen sich langfristig wie zum Beispiel Studien zur Frühen Kindheit bereits belegen.
Die Entwicklung einer zeitgenössischen, rechtlichen Grundlage für die Kinder- und Jugendpolitik mit den drei Handlungsfeldern der Förderung, des Schutzes und der Partizipation wird im Regierungsprogramm 2021-2024 mit dem Entwicklungsschwerpunkt 4.3 «Förderung der Familienfreundlichkeit» in Angriff genommen. Dadurch wird gewährleistet, dass in Graubünden der erfolgreiche Weg der Entwicklung einer Kinder- und Jugendpolitik über das Jahr 2022 departementsübergreifend und in Zusammenarbeit mit Gemeinden, privaten Akteurinnen und Akteuren hinaus fortgeführt werden kann.
(Archivbild: GRHeute. Es stammt vom Kinderspieltag in Chur.)