Offene Lehrstellen sollen künftig frühestens im August des Jahres vor Lehrbeginn zur Bewerbung ausgeschrieben und Lehrverträge frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn abgeschlossen werden. Zudem werden die kantonalen Berufsbildungsämter die Lehrverträge frühestens im September des Jahres vor Lehrbeginn genehmigen. Darauf haben sich die Verbundpartner der Berufsbildung am 10. November 2021 geeinigt.
Die Tripartite Berufsbildungskonferenz der Schweiz hat am 10. November 2021 Grundsätze zum Berufswahlprozess und zur Lehrstellenbesetzung veröffentlicht, welche von den Verbundpartnern der Berufsbildung erarbeitet wurden. Damit reagieren sie auf die Tatsache, dass der Lehrstellenmarkt verschiedenen Einflüssen unterliegt. Auf Seiten der Wirtschaft sind dies unter anderem strukturelle Veränderungen, konjunkturelle Schwankungen und die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen. Künftige Lernende werden von der demografischen Entwicklung, wechselnden Interessen der Jugendlichen sowie vom jeweiligen Umfeld beeinflusst.
Diese Einflüsse können das Gleichgewicht auf dem Lehrstellenmarkt so verändern, dass ein Wettlauf um Ausbildungsplätze oder Lernende entsteht. Jugendliche – aber auch ihre Eltern – geraten unter Druck, verfrühte Entscheidungen zu treffen, die nicht ihren Eignungen, Zielen und Neigungen entsprechen. Um diese Entwicklungen zu mildern und gleichzeitig sicherzustellen, dass der Berufswahl- und Bewerbungsprozess nach einem für die Jugendlichen sinnvollen Zeitplan erfolgen kann, haben sich die Verbundpartner der Berufsbildung zu einem gemeinsamen Commitment entschlossen. Dieses soll im Interesse aller Beteiligten eine sorgfältige, zeitlich gut abgestimmte Berufswahl ermöglichen.
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