Die Regierung gibt grünes Licht für den Erweiterungsbau des Alterszentrums «Guggerbach» in Davos. Zudem spricht sie Kantonsbeiträge für die neue Gartenanlage der ARBES Gärtnerei in Chur und den Ausbau einer Fach- und Vermittlungsstelle der Stiftung benevol Graubünden.
Grünes Licht für den Erweiterungsneubau des Alterszentrums «Guggerbach» in Davos
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Davos am 13. Juni 2021 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Mit der vorliegenden Ortsplanungsrevision sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Stiftung «Guggerbach» angrenzend an das bestehende Alterszentrum einen Erweiterungsneubau realisieren kann.
Das Alter- und Pflegeheim Guggerbach wurde in den 1980er Jahren durch die Stiftung «Guggerbach» errichtet. Ziel war die Bereitstellung eines modernen und den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner angepasstes Alterszentrum mit betreutem Wohnen. Das Angebot wurde aufgrund steigender Nachfrage stetig ausgebaut. Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass gewisse Raumangebote nicht mehr den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner entsprechen, weshalb die Stiftung im Jahr 2018 die südlich gelegene Nachbarparzelle erwarb. Die Stiftung beabsichtigt auf der neu erworbenen Parzelle das fehlende Raumangebot zu realisieren. Geplant sind unter anderem Sozial- und Beschäftigungsräume, Begegnungsräume und eine Tiefgarage. Der Erweiterungsneubau soll sich sowohl betrieblich als auch baulich vollständig in das bestehende Zentrum integrieren. Über eine oberirdische Verbindung soll der Neubau mit dem bestehenden Alterszentrum verbunden werden.
Kantonsbeitrag für neue Gartenanlage der ARBES Gärtnerei
Die Regierung sichert der ARBES Gärtnerei für den Umzug und die Neugestaltung der Gartenanlage auf dem Gelände der Psychiatrischen Dienste Graubünden (PDGR) einen Kantonsbeitrag von maximal 456 000 Franken zu. Die PDGR betreiben in Chur auf dem Areal der Klinik Waldhaus eine geschützte Werkstätte für Menschen mit Behinderung. Dazu gehört die ARBES Gärtnerei, welche 33 geschützte Arbeitsplätze bietet. Der Umzug der PDGR-Gartenanlage ist notwendig, weil das Areal im Bereich der Siedlung Cadonau in Chur neugestaltet und neubebaut wird. Um dieses Bauprojekt realisieren zu können, müssen auch bewirtschaftete Anlagen der ARBES Gärtnerei teilweise rückgebaut und umgesiedelt werden.
In einem ersten Schritt sollen die Gewächshäuser der ARBES Gärtnerei rückgebaut und an zwei neuen Standorten durch Neubauten ersetzt werden. Ein grösseres, beheiztes Gewächshaus mit einer Grundfläche von 500 Quadratmetern wird im bestehenden Gartenareal erstellt. Oberhalb des Gebäudes G der Klinik Waldhaus soll zudem ein unbeheizter Folientunnel mit einer Grundfläche von 170 Quadratmetern aufgebaut werden. Als Ersatz für die wegfallende Kulturlandfläche wird künftig das Weide- und Ackerland oberhalb der Klinik Waldhaus genutzt werden, welches bisher durch den Plantahof bewirtschaftet wurde. Des Weiteren soll am neuen Standort ein Gartenhaus entstehen, das einerseits als Lager und andererseits als Unterstand bei schlechtem Wetter genutzt werden kann. Die Gesamtkosten des Projekts betragen rund 570 000 Franken.
Ausbau der Fach- und Vermittlungsstelle für Freiwilligenarbeit der Stiftung benevol Graubünden
Die Regierung gewährt der Stiftung benevol Graubünden für das Projekt «Ausbau der Fach- und Vermittlungsstelle für Freiwilligenarbeit» ein Beitrag aus der Spezialfinanzierung Landeslotterie in Höhe von insgesamt 200 000 Franken.
Bereits seit 13 Jahren betreibt die Stiftung benevol Graubünden eine Fach- und Vermittlungsstelle für Freiwilligenarbeit. Diese koordiniert Freiwilligenarbeit in Graubünden und soll nun den Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechend für die Zukunft weiterentwickelt werden. Die Stiftung engagiert sich in allen Lebensbereichen wir Gesundheit, Kultur, Religion/Kirche, Sport, Politik, Wirtschaft, soziale Wohlfahrt und Umwelt.
Erhöhung des zulässigen Höchstgewichts auf kantonalen Verbindungsstrassen
Nach dem erfolgten Ausbau der Haldensteinerstrasse zwischen der Rheinbrücke Haldenstein und dem Ende der Kantonsstrasse kann das bisher geltende zulässige Höchstgewicht von 18 Tonnen auf neu 32 Tonnen erhöht werden. Zusätzlich sind neu Anhänger an Lastwagen bis 10 Tonnen gestattet.
Ebenfalls genehmigt die Regierung eine Anpassung der zugelassenen Höchstwerte für die Transerstrasse. Nach erfolgtem Ausbau des Abschnitts zwischen der reformierten Kirche und dem Ende der Kantonsstrasse kann dieser neu mit einem maximalen Gewicht von 32 Tonnen (bisher 18t) und einer maximalen Breite von 2,55 Metern (bisher 2,3m) befahren werden. Die Massnahmen treten mit dem Anpassen der entsprechenden Signalisation in Kraft.
(Bilder: zVg. Das Titelbild zeigt die Gärtnerein Arbes.)