Das Kantonsspital Graubünden führt das Projekt, ob und wie der Standort Walenstadt betrieben werden soll, weiter. Für den Betrieb des Standortes müssen aber einige Bedingungen erfüllt sein.
Vorgesehen ist, dass ab dem 1. Januar 2023 am Standort Walenstadt ein Standort des Kantonsspitals Graubünden (KSGR) mit stationären und ambulanten Angeboten der Chirurgie, Medizin und Frauenmedizin betrieben wird. Dieses Standortmodell basiert auf dem Projektauftrag des Kantons St. Gallen (Auszug): «[…] geprüft werden, ob und wie mit einer interkantonalen Zusammenarbeit am Spitalstandort Walenstadt ein stationäres Grundversorgungsangebot inkl. Notfall aufrechterhalten werden kann.» Und: «Einem zukünftigen Betreiber sind Sicherheiten betreffend Leistungsaufträge zuzugestehen, sofern Analysen des regionalen Bedarfs dies rechtfertigen. Der zukünftige Betreiber muss sich zudem auf eine Gleichbehandlung mit kantonalen Kliniken nachhaltig verlassen können.»
Freiheit, das Angebot bei Bedarf anzupassen
Gemäss heutigem Planungsstand sollen am Standort Walenstadt ab dem 1.1.2023 stationäre und ambulante Angebote in folgenden Bereichen angeboten werden: Allgemeinchirurgie (Viszeral- und Unfallchirurgie), Orthopädie; Allgemeinmedizin, Akutgeriatrie, Palliative Care und Dialyse; allgemeine Frauenmedizin ohne stationäre Geburtshilfe. Zudem soll das Angebot in Walenstadt eine Notfallstation, Überwachungsbetten, eine interdisziplinäre Tagesklinik sowie Radiologie- und Laborleistungen umfassen. Die Patient:innenbetreuung wird ergänzt durch Angebote und Sprechstunden der Radio-Onkologie, Physiotherapie, Ernährungstherapie, Logopädie, Wundberatung und Sozialdienst. Leistungen der Supportbereiche, der Administration und der Führung sollen in Chur zentralisiert werden. Die bestehende Zusammenarbeit mit Belegärzt:innen soll weitergeführt werden. Das KSGR muss die Freiheit haben, das Angebot bei Bedarf anzupassen.
Verschiedene Fragen offen
Gleichzeitig hat der Verwaltungsrat KSGR verschiedene Voraussetzungen festgehalten, welche aus seiner Sicht für den Erfolg und damit die Umsetzung des Vorhabens entscheidend sind. Dazu gehören insbesondere die Themen der betrieblichen Freiheit zur Weiterentwicklung des Angebotes, der Immobilienübernahme, der Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst sowie die Kosten für die Umsetzung des Projekts und für die Restrukturierung.
Diese Voraussetzungen werden nun in die politischen Entscheide des Kantons St. Gallen eingebracht. Das beschriebene Standortmodell muss auch noch vom Stiftungsrat des KSGR genehmigt werden. Dies wird voraussichtlich Ende Jahr der Fall sein. Danach erfolgt der Antrag an den Kanton St. Gallen. Die erste Lesung im Regierungsrat des Kantons St. Gallen ist für anfangs Mai vorgesehen. Formal verabschiedet wird der Entscheid Ende November 2022 im Kantonsrat St. Gallen.
Als nächster Schritt erfolgt in den einzelnen Abteilungen und Bereichen des KSGR die Detailplanung.
(Symbolbild Kantonsspital Graubünden/GRHeute)