Die grossrätliche Kommission für Justiz und Sicherheit des Grossen Rats (KJS) hat auf Antrag des Kantonsgerichts Graubünden das Regionalgericht Plessur mit ausserordentlichen Richterinnen und Richtern im Umfang von 200 Stellenprozenten verstärkt. Die Stellen sind auf zwei Jahre befristet.
In der Februarsession 2021 hat der Grosse Rat das Gerichtsorganisationsgesetz teilrevidiert. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, die kantonalen Gerichte personell zu verstärken, wenn Richterinnen oder Richter für eine längere Dauer an der Amtsausübung verhindert sind oder die Gerichte wegen einer ausserordentlich hohen Geschäftslast nicht mehr in der Lage sind, Rechtsstreitigkeiten innert angemessener Frist zu erledigen. Die Kompetenz für die Zuwahl solcher ausserordentlichen Richterinnen und Richter legt das Gesetz in die Hände der Justizkommission des Grossen Rats.
Hohe Geschäftslast am Regionalgericht Plessur
Das Regionalgericht Plessur mit Sitz in Chur ist das grösste Regionalgericht im Kanton – ihm ist auch das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Graubünden angegliedert. In den letzten fünf Jahren sind im Durchschnitt jährlich 1775 neue Fälle am Regionalgericht und 118 neue Fälle am Zwangsmassnahmengericht eingegangen. Im gleichen Zeitraum wurden durchschnittlich 1710 Fälle im Jahr durch das Regionalgericht und 118 Fälle pro Jahr durch das Zwangsmassnahmengericht erledigt. Die zunehmende Komplexität der Fälle sowie die stetig steigenden Anforderungen an die Urteile führen dazu, dass die Fallbearbeitung länger dauert und sich die Anzahl Ende Jahr pendenter Fälle stets erhöht hat. Um die angestauten pendenten Fälle abbauen zu können, hat das Regionalgericht Plessur deshalb bei seiner Aufsichtsbehörde, dem Kantonsgericht Graubünden, um personelle Unterstützung ersucht. Das Kantonsgericht Graubünden hat dieses Gesuch für begründet befunden und seinerseits der KJS beantragt, dem Regionalgericht Plessur für die Dauer von zwei Jahren und im Umfang von 200 Stellenprozenten ausserordentliche Richterinnen und Richter zur Seite zu stellen.
200 Stellenprozente für zwei Jahre
Die KJS hat die gewünschten Stellen ausgeschrieben und ein Bewerbungsverfahren durchgeführt. Für die Besetzung der 200 Stellenprozente konnte sie vier Personen mit je einem Teilzeitpensum von 50 Prozent wählen: Xavier Dobler, Bettina Flütsch, Sarah Huder-Fischinger und Nicole Mengiardi-Gehrig. Der Kommission ist wichtig, dass sich die Bündner Justiz nebst einer guten Qualität der Urteile auch durch zeitnahe Entscheide auszeichnen kann, um den Rechtssuchenden möglichst rasch Rechtssicherheit zu bieten. Mit der Zuwahl der Richterinnen und des Richters für zwei Jahre verbindet sie aber auch die klare Erwartung, dass die Anzahl der pendenten Fälle spürbar verringert werden kann.
(Quelle: Kommission für Justiz und Sicherheit)