Baseballschläger-Fall erneut vor Gericht

Vor dem Kantonsgericht in Chur findet derzeit das Berufungsverfahren gegen den Mann statt, der an der Fasnacht 2015 in Zizers einen Mann mit einem Baseballschläger geschlagen haben soll. «Es war der grösste Fehler meines Lebens. Es ist auch für mich ein Trauma», sagte der Beschuldigte vor Gericht.

Mehr als sechs Jahre sind seit der Tat vergangen, die sich in der Nacht vom 7. auf den 8. Februar 2015 an der Fasnacht in Zizers ereignet hatte. Der Beschuldigte, der vor dreieinhalb Jahren vom Regionalgericht in Landquart wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, Missachtung von Verkehrsregeln sowie mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden war, hatte das Urteil nicht akzeptiert und ans Kantonsgericht weiter gezogen. Strafmildernd hatten sich vorgängige Pöbeleien des späteren Opfers und eine Vorverurteilung durch die Medien ausgewirkt. Das Urteil ist deshalb noch nicht rechtskräftig.

Die Tat selbst war auch am ersten Prozesstag des Berufungsverfahrens vor dem Kantonsgericht in Chur vom Dienstag nicht bestritten. Erneut schilderte der Beschuldigte die Umstände: Wie er mit seiner damaligen Freundin mit dem Auto vorbei gefahren war und auf die Pöbeleien des späteren Opfers aufmerksam wurde. Wie er zunächst nur schlichten wollte und wegen der nicht aufhörenden Pöbeleien schliesslich den Baseballschläger aus dem Auto holte. «In diesem Moment gab es nur ihn und mich», sagte der Beschuldigte.

Er schlug zu, traf den Mann seitlich am Kopf. «Ich war unter Schock, stieg ins Auto und fuhr weg», sagte der Beschuldigte. «Ich bereue diese Tat zutiefst. Es hat mein Leben zerstört. Ich habe selbst ein Trauma.» Immer wieder habe er danach seine Kollegen angerufen um zu fragen, wie es dem Opfer gehe. «Sie haben mir gesagt, er sei wieder aufgestanden. Da dachte ich, es sei nicht so schlimm gewesen, vielleicht eine Gehirnerschütterung. Erst als ich am nächsten Tag im Radio hörte, dass er in Lebensgefahr schwebt, wurde mir klar, dass es schlimmer gewesen sein muss.»

Neue Gutachten gefordert

Insgesamt sechs Zeugen waren am Dienstag vorgeladen. Sie bestätigten, soweit sie sich nach über sechs Jahren noch erinnern konnten, weitgehend, was der Beschuldigte schon ausgesagt hatte – die Pöbeleien des späteren Opfers, Schlichtungsversuche des Beschuldigten. Nicht alle hatten den Schlag gesehen. Einer erinnerte sich an den Ton, der entstand, als der Baseballschläger auf den Kopf traf. «Es hat tuck gemacht», sagte er. «Das ist das, an was ich mich heute noch erinnere.»

Der letzte Zeuge an diesem Tag sprach schliesslich darüber, wie er einem Kollegen des späteren Opfers habe helfen wollen, der in einem schlechten Zustand am Boden lag. Er sei vom späteren Opfer angepöbelt worden, er solle sich verpissen. Auch später, als das Opfer am Boden lag, habe er soweit möglich erste Hilfe geleistet, bis das Krankenauto kam. An dem Schlag selbst kann er sich nicht erinnern.

Zum Schluss des ersten Tages folgten die Verfahrensanträge. Der Anwalt des Beschuldigten forderte unter anderem ein neues forensisches, biomedizinisches Gutachten. Die Angaben des Rechtsmediziners, der ebenfalls am Morgen Auskünfte über die Verletzungen gegeben hatte, würden nicht in allen Teilen mit der beschriebenen Tat übereinstimmen. Ausserdem forderte der Anwalt des Beschuldigten ein neues psychosomatisches Gutachten, um allfällige Einschränkungen der Schuldfähigkeit zu prüfen. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Ablehnung der Anträge. Das Kantonsgericht gibt ihren Entscheid am Mittwoch bekannt.

Weitere Artikel zum Thema:

Notwehr oder vorsätzliche Tötung?

Sechs Jahre Gefängnis für Schlag mit Baseballschläger

 

(Bild: Wikipedia)