Leserbrief zur SVP-Durchsetzungsinitiative
Frau Leuthold schreibt in ihrem Leserbrief, dass ein Jugendlicher, der in einen Laden enbricht, um ein paar Flaschen Bier zu stehlen und ein älterer Herr, der eine Putzfrau schwarz beschäftigt, automatisch des Landes verwiesen werden. Dies ist falsch!
Eine Ausschaffung der Täter ist bei schweren Delikten (wie z.B. Mord, Raub, Vergewaltigung usw.) zu vollziehen, unabhängig davon, ob ein Täter vorbestraft war oder nicht. Eine Ausschaffung ist zudem vorgesehen bei Wiederholungstätern in Bezug auf Delikte, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit in besonderem Masse beeinträchtigen (z.B. einfache Körperverletzung, Bedrohung von Behörden, usw.). Der Jugendliche muss keine Ausschaffung dürchten, wenn es sich um eine Einzeltat handelt und er nicht bandenmässig einbricht. Zudem wäre die Deliktsumme bei ein paar Flaschen Bier unter CHF 300.- und entsprechend würde dies nicht zur Ausschaffung führen. Auch Bagatelldelikte im Bereich Sozialhilfebetrug führen nicht zur Wegweisung, meist nicht mal zur Strafanzeige. Der Betrug müsste qualifiziert sein, was Arglist und erheblicher Gewinn voraussetzt.
Richtig ist, dass Mörder, Vergewaltiger, Einbrecher automatisch des Landes verwiesen werden und dies ist gut so. Danke, dass Sie am 28.2.2016 Ja sagen zur Durchsetzungsinitiative und die Schweiz für uns Jugend wieder sicherer machen.
Christian Kessler, Fanas