Die Regierung gibt den Entwurf zur Totalrevision des Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung für die Vernehmlassung frei. Mit der Totalrevision soll die Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Vorschulalter neu geregelt werden. Entscheidend für das neue Finanzierungsmodell ist der Systemwechsel in der Ausschüttung der öffentlichen Mittel von der Objektfinanzierung hin zur subjektfinanzierten Förderung.
Die Berufstätigkeit beider Geschlechter ist heute ein gesellschaftlicher Anspruch. Die familienergänzende Betreuung ist dabei ein zentrales Instrument, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Familienergänzende Betreuung fördert Kinder in ihrer Entwicklung und unterstützt ihre soziale Integration.
Zusammen mit den Gemeinden fördert der Kanton Graubünden die familienergänzende Betreuung. Dadurch soll die familienergänzende Betreuung für Erziehungsberechtigte im ganzen Kanton bezahlbar und zugänglich sein. Die Überprüfung des heutigen Finanzierungsmodells hat dessen Grenzen aufgezeigt und den Handlungsbedarf für eine trag- und zukunftsfähige Lösung ausgewiesen.
Systemwechsel in der Finanzierung
Heute werden Leistungserbringende der familienergänzenden Betreuung wie Kindertagesstätten oder Tageselternorganisationen durch Gemeinden und Kanton mit Sockelbeiträgen subventioniert. Mit dem Systemwechsel unterstützen Gemeinden und Kanton die Erziehungsberechtigten direkt mit Vergünstigungen abhängig von ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und ihrer Erwerbssituation.
Das neue Finanzierungsmodell stellt den effizienten Einsatz der öffentlichen Mittel sicher und gibt Kanton sowie Gemeinden geeignete Lenkungswerkzeuge in die Hand, um Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie Förderung der Entwicklung von Kindern zu verbessern. Die Gemeinden erhalten zusätzlich die Möglichkeit, durch höhere Vergünstigungen ihre Standortattraktivität zu erhöhen oder eigene Förderziele zu verfolgen.
Kindertagesstätten werden entlastet und profitieren von mehr Planungssicherheit
Das neue Modell schafft gleiche Ausgangsbedingungen für alle Kindertagesstätten und Tageselternorganisationen im Kanton. Die Risiken für Leistungserbringende in strukturschwachen Gebieten oder für Leistungserbringende mit einem hohen Anteil wirtschaftlich benachteiligter Eltern werden minimiert und ihre Planbarkeit verbessert. Der aktuell hohe administrative Aufwand der Kindertagesstätten und Tageselternorganisationen für die Steuerdatenerhebung der Erziehungsberechtigten entfällt. Sensible Steuerdaten der Erziehungsberechtigten bleiben bei der öffentlichen Hand und müssen den Leistungserbringenden nicht mehr offengelegt werden.
Die Vernehmlassung dauert bis am 25. November 2021. Die Unterlagen sind auf der Webseite des Kantons abrufbar.
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