Bund zeigt vorerst kein Pardon für Restaurants

Der Bundesrat hat entschieden, dass die Restaurants weiterhin geschlossen bleiben müssen. Er will am 12. März entscheiden, ob sie am 22. März geöffnet werden dürfen. Der Kanton Graubünden lässt seine Skigebiete weiterhin offen.

Die epidemiologische Lage bleibt weiterhin schwierig. «Das sehen unsere Nachbarländer genau so», sagte Guy Parmelin an der Medienkonferenz am Mittwoch in Bern. Deshalb bleiben die Restaurants weiterhin geschlossen. «Wir werden am 12. März erneut darüber beraten, ob wir die Restaurants schon am 22. März anstatt erst am 1. April öffnen wollen.»

Die Öffnung der Skigebiete ist in der Kompetenz der Kantone. Schon am Mittwochmorgen hatte der Regierungsrat des Kantons Graubünden mitgeteilt, dass die Skigebiete bis Ende Saison offen bleiben dürfen. «Die Erfahrungen der letzten Monate zeigen, dass sich das Offenhalten der Skigebiete nicht negativ auf die Zahlen auswirkt», heisst es in der Mitteilung. «Die Gäste verteilen sich gut auf die verschiedenen Angebote. Somit können Menschenansammlungen, die das Ansteckungsrisiko erhöhen, vermieden werden.» Auch die Skigebiete hätten ihre Aufgaben wahrgenommen und dazu beigetragen, dass Ansammlungen der Gäste weitgehend vermieden werden konnten. Die Regierung behält sich allerdings vor, bei einer sich ändernden Lage die Bewilligung wieder zu entziehen.

Das Kantonsspital Graubünden in Chur gab ebenfalls bekannt, dass ab morgen Donnerstag die Tragepflicht von FFP-2-Masken aufgehoben wird. «Neu gilt wieder die Tragepflicht von chirurgischen Masken in allen Gebäuden des KSGR sowie im Test- und Impfcenter», heisst es in der Mitteilung. Das freiwillige Tragen von FFP-2-Masken bleibe selbstverständlich weiter erlaubt.

«Wir gehen in Richtung Öffnungen», sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Ab nächster Woche dürfen – unter Einbezug der aktuellen Vorschriften – alle Geschäfte wieder offen haben; die Churer Schul- und Sportinfrastrukturen werden für Vereine teilweise ebenfalls wieder geöffnet. Sport für unter 20-Jährige ist unter bestimmten Bedingungen ebenfalls wieder erlaubt.

(Bild: Archiv GRHeute)