Martullo-Blocher wehrt sich gegen «Alleinherrschaft des Bundesrats»

«Die Alleinherrschaft des Bundesrates muss jetzt ein Ende haben.» Mit dieser Parole hat die Bündner Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher in der Wirtschaftskommission einen Vorstoss eingebracht. Der Bundesrat soll nicht mehr allein über die Schliessungsmassnahmen entscheiden können.

Das aktuelle Covid-19-Gesetz räumt dem Bundesrat bei der Bekämpfung der Covid-19-Epidemie besondere rechtliche Befugnisse ein. So kann er selbstständig Massnahmen anordnen, wenn das Ziel im ordentlichen oder dringlichen Gesetzgebungsverfahren nicht rechtzeitig erreicht werden kann. Laut Gesetz hat er die Kantone und die Sozialpartner betreffend ihrer Zuständigkeiten «einzubeziehen», das Parlament regelmässig zu «informieren» und die Kommissionen zu «konsultieren». Die Entscheidungskompetenz liegt aber allein beim Bundesrat.

«Schwerwiegende volkswirtschaftliche Entscheide»

Genau daran stört sich die Bündner SVP-Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher. «Wie die letzten Monate gezeigt haben, trifft der Bundesrat zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie sehr schwerwiegende volkswirtschaftliche Entscheide. Das Parlament, die Kantone und das Volk können aufgrund der Dringlichkeit der Umsetzung der Massnahmen ihre gesetzgeberischen Kompetenzen aber seit fast einem Jahr nicht mehr wahrnehmen. Zwar informiert der Bundesrat die Kantone, die Sozialpartner, das Parlament und die Kommissionen (sehr kurzfristig) und lässt ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme, diese wird in seinen Entscheiden jedoch kaum berücksichtigt. Der bewährte demokratische und föderalistisch aufgebaute Gesetzesprozess der Schweiz wurde für Covid-19 eliminiert und der Bundesrat wird zum alleinigen Gesetzgeber auch für Massnahmen, welche erhebliche volkswirtschaftliche Auswirkungen haben wird Schliessungen von Betrieben und Verbote für ganze Berufsgruppen.»

Vorstoss eingereicht

Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher reichte deshalb gesternden folgenden, von der SVP-Fraktion unterstützten Vorstoss ein, der in der Wirtschaftskommissionssitzung vom 26. Februar behandelt werden soll. Neu soll der Artikel 1 «Gegenstand und Grundsätze» im Covid-19-Gesetz durch den folgenden Absatz 4bis ergänzt werden: «Vor dem Erlass von Massnahmen mit bedeutenden volkswirtschaftlichen Auswirkungen wie Berufsverbote oder Betriebsverbote hat er (der Bundesrat) die Zustimmung der zuständigen parlamentarischen Kommissionen einzuholen.»

Befugnisse einschränken

Die aktuellen Befugnisse des Bundesrates sollen damit eingeschränkt werden. Die Mitglieder in den parlamentarischen Kommissionen sollen ab sofort gewichtigen Entscheidungen, wie sie Tätigkeitsverbote von ganzen Berufsgruppen oder Branchen darstellen, zustimmen müssen. Da sich die Kommissionen analog den Zusammensetzungen der jeweiligen Eidgenössischen Räte zusammensetzen, sollen sie als deren Abbild gelten: «Bereits heute fällen die Kommissionen in anderen Belangen Entscheide als Vertreter der eidgenössischen Räte. Im Gegensatz zum Parlament sind Kommissionen innert kurzer Zeit einberufbar und beschlussfähig. Ihre Zustimmungsentscheide können deshalb rasch erfolgen.»

Indem der Bundesrat für Schliessungen und andere schwerwiegende volkswirtschaftliche Massnahmen vorgängig eine Zustimmung der jeweiligen Kommissionen benötigt, soll das Parlament wieder verstärkt in die Covid-19-Massnahmen eingebunden werden. «Der aktuellen Alleinherrschaft des Bundesrats wird einen Riegel geschoben und das bewährte demokratische System der Schweiz wenigstens zum Teil wieder hergestellt», so Martullo-Blocher in einer Medienmitteilung.

 

(Bild: Magdalena Martullo-Blocher bei der Schutzmasken-Aktion im Frühjahr 2020/zVg.)