Die Arbeitslosenquote ist im Januar 2021 im Vergleich zum Dezember 2020 leicht gestiegen. Das Bau- und Gastgewerbe waren am stärksten betroffen.
Im Januar 2021 verzeichnete der Kanton Graubünden 2’235 Arbeitslose, was einer Arbeitslosenquote von 2.0 Prozent entspricht. Gegenüber dem Vormonat mit 2’161 Arbeitslosen ist die Arbeitslosenzahl minim gestiegen. Zusätzlich wurden 1‘367 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert. Zu den nichtarbeitslosen Stellensuchenden gehören Personen, welche an Weiterbildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen oder Zwischenverdienstarbeit leisten sowie jene, welche lediglich die Vermittlungsdienstleistungen der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) in Anspruch nehmen. Zählt man die Zahl der Arbeitslosen und der nichtarbeitslosen Stellensuchenden zusammen, ergibt sich die Zahl der Stellensuchenden. Im Januar 2021 wurden 3’602 Stellensuchende registriert.
Von den 2’235 Arbeitslosen waren 640 Frauen und 1’595 Männer. Die höchsten Arbeitslosenzahlen verzeichneten das Baugewerbe (790), das Gastgewerbe (363), der Detailhandel (140), das Gesundheits- und Sozialwesen (117) sowie freiberufliche, technische und wissenschaftliche Dienstleistungen (97). Im Januar 2021 wurden 136 Langzeitarbeitslose gezählt. Gegenüber dem Vormonat mit 130 Langzeitarbeitslosen ist diese Zahl leicht gestiegen.
Arbeitslose im Kanton Graubünden. (Quelle: KIGA Graubünden)
Gesamtschweizerisch ist die Zahl der Arbeitslosen im Januar 2021 von 163’545 auf 169’753 gestiegen. Die schweizerische Arbeitslosenquote beträgt 3.7 Prozent. Zusätzlich wurden gesamtschweizerisch 91’746 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert.
Kurzarbeit in Graubünden
Im Monat Januar 2021 wurde an 839 Betriebe Kurzarbeitsentschädigung ausgerichtet. Gegenüber dem Vormonat mit 643 Betrieben ist die Anzahl gestiegen. Diese Zahl lässt keinen exakten Rückschluss auf die effektiv kurzarbeitenden Unternehmen zu, da diese ab der jeweiligen Abrechnungsperiode gerechnet drei Monate Zeit haben, ihren Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung bei verschiedenen Arbeitslosenkassen geltend zu machen. Der Anstieg der Betriebe in Kurzarbeit lässt sich auf die behördlichen Massnahmen von Kanton und Bund (insbesondere auf die Schliessung der Restaurationsbetriebe und von Betrieben der Unterhaltung und Freizeit) ab Anfang Dezember 2020 zurückführen sowie auf die Schliessung von Verkaufsgeschäften mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs ab dem 18.01.2021.
(Symbolbild: Pexels)