Die grossrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat weitere Notverordnungen zur Corona-Pandemie vorberaten. Zudem hat sie sich zu den Betriebstests geäussert.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat zwei neue COVID-19-Notverordnungen der Regierung an einer halbtägigen Sitzung unter dem Vorsitz von Kommissionspräsidentin Carmelia Maissen vorberaten. An der Sitzung nahm auch Regierungsrat Marcus Caduff teil.
Kantonale Verordnung betreffend Vollzug der Härtefallregelungen des Bunds
Beraten wurde über die Teilrevision der kantonalen COVID-19-Härtefallverordnung. Anlass dazu gaben die kurzfristig angeordneten Massnahmen vom 2. Dezember 2020, unter anderem mit der Schliessung von Gastronomiebetrieben. In der Verordnung wird nun sichergestellt, dass den betroffenen Gastronomiebetrieben für bereits eingekaufte und verderbliche Frischwaren Entschädigungen ausgerichtet werden. Ausserdem wurde über die kantonale Ausführungsverordnung über Härtefallmassnahmen diskutiert, welche die Bundesmassnahmen für Unternehmen im Kanton Graubünden umsetzt. Die Kommission hat sich von der Regierung ausführlich über die verschiedenen Massnahmen informieren und Fragen über die aktuelle Lage der Bündner Unternehmen beantworten lassen. Sie empfiehlt dem Grossen Rat einstimmig, die beiden Verordnungen zu genehmigen.
Der Grosse Rat wird die Vorlagen in der Februarsession 2021 behandeln. Die Session ist nicht publikumsöffentlich. Stattdessen gibt es einen Livestream über den Kanal des Kantons Graubünden, welcher auf der Webseite des Grossen Rats zu finden ist.
Grössere finanzielle Unterstützung für Betriebstests
Begrüsst wurde in der Kommission auch die Strategie der Regierung, im ganzen Kanton Betriebstests durchzuführen. Die WAK erachtet diese Massnahme als wichtigen, wirksamen und sinnvollen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie. Sie weist aber auch darauf hin, dass solche Betriebstests für zahlreiche Unternehmen mit einem grossen, finanziellen Aufwand verbunden sind. Tests für die Bevölkerung sind hingegen gratis. Die WAK wünscht sich deshalb von der Regierung ein grösseres Entgegenkommen bei der Kostentragung für die in den Betrieben durchzuführenden COVID-Tests.
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