Grossratsgebäude

Stimmrechtsalter 16 für nächstes Jahr geplant

Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat den Entwurf für die Teilrevision der Kantonsverfassung sowie des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden. Mit der Vorlage soll das Stimmrechtsalter 16 eingeführt werden.

Auslöser der Teilrevision der Kantonsverfassung ist der vom Grossen Rat am 16. Juni 2022 überwiesene Auftrag Derungs betreffend Einführung von Stimmrechtsalter 16 (aktives Wahl- und Stimmrecht). Der Auftrag verlangt, die Kantonsverfassung so anzupassen, dass in Graubünden wohnhafte Personen mit Schweizer Bürgerrecht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind. Mit der Teilrevision der Kantonsverfassung soll die entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden, wie die Standeskanzlei am Mittwoch mitteilte. 

Anpassungen auch für junge Auslandschweizer:innen

Parallel dazu schlägt die Regierung zur Wahrung der Rechtsgleichheit und einer kohärenten Gesamtregelung eine Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte vor. Damit soll auch für Auslandschweizerinnen und -schweizer ab dem zurückgelegten 16. Altersjahr das Stimm- und aktive Wahlrecht in kantonalen Angelegenheiten verankert werden. Ob Auslandschweizerinnen und -schweizer auch in kommunalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind, entscheiden weiterhin die Gemeinden.

Die Behandlung der Vorlage im Grossen Rat ist für die Aprilsession 2026 vorgesehen. Sollte der Grosse Rat der Teilrevision zustimmen, wird die Vorlage am 27. September 2026 dem Volk zur Abstimmung unterbreitet. Das Inkrafttreten der revidierten Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen ist im Jahr 2027 geplant.

(Bild: GRHeute)