Gesetz gegen häusliche Gewalt geht in die Vernehmlassung

Der Kanton Graubünden setzt ein klares Zeichen: Die Regierung gibt den Entwurf für ein neues Gesetz gegen häusliche Gewalt frei. Damit will sie ein koordiniertes Vorgehen zur Prävention und Bekämpfung häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt sicherstellen.

Gewalt in der Familie und Partnerschaft sowie Gewalt, die sich gezielt gegen Personen aufgrund ihres Geschlechts richtet, sind strafbar und werden in unserer Gesellschaft nicht toleriert. Dennoch sind sie in der Schweiz verbreitet und betreffen alle sozialen Schichten. Gewalt kann beispielsweise in Form von körperlicher, psychischer, sexueller und wirtschaftlicher Gewalt sowie Stalking, sexuelle Belästigung, Zwangsheirat, Zwangssterilisation, weibliche Genitalverstümmelung und Straftaten im Namen der sogenannten Ehre angewendet werden, wie die Standeskanzlei des Kantons Graubünden am Donnerstag mitteilte. 

Besonders schwierig ist die Situation für gewaltbetroffene Personen, die emotional, finanziell, aufenthaltsrechtlich oder auf andere Weise abhängig von der gewaltausübenden Person sind. Für sie ist die Loslösung aus einer Gewaltbeziehung besonders schwierig – umso wichtiger sind wirksame Schutzmechanismen und eine enge Zusammenarbeit der involvierten Stellen.

Gewalt hat in unserer Gesellschaft keinen Platz

Ein neues Gesetz soll die interdisziplinäre Zusammenarbeit stärken sowie ein koordiniertes Vorgehen zur Prävention und Bekämpfung häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt fördern. Das Gesetz legt dabei den Schwerpunkt auf die Stärkung der Präventions- und Sensibilisierungsmassnahmen, auf die Sicherstellung und Verbesserung von Schutz-, Hilfs- und Unterstützungsangeboten für gewaltbetroffene Personen sowie auf einer Erleichterung des Austausches zwischen den involvierten Dienststellen und privaten Organisationen. Für die Koordination und Förderung einer interdisziplinären und professionellen Zusammenarbeit im Kanton ist die Koordinationsstelle Häusliche Gewalt zuständig.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist die Sicherstellung einer einheitlichen Datengrundlage, die zur Analyse von Entwicklungen und zur Umsetzung gezielter Massnahmen beiträgt. Nicht zuletzt ist das Gesetz auch ein klares Signal, dass Gewalt in unserer Gesellschaft keinen Platz hat und gezielt verhütet und bekämpft wird.

Vernehmlassungsunterlagen jetzt abrufbar

Die Vernehmlassung zum Gesetz gegen häusliche Gewalt (GHG) dauert vom 18. September 2025 bis 18. Dezember 2025. Die Unterlagen dazu sind auf der Webseite des Kantons Graubünden abrufbar.

(Bild: GRHeute)