Kanton verfügt erste Regulierungsmassnahmen bei Wölfen 2025

Der Kanton Graubünden hat Ende Juli 2025 ein erstes Gesuch zur proaktiven Regulation des Wolfsbestands beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) eingereicht. Das BAFU hat den Antrag des Kantons von 6 Wolfsrudeln bewilligt.

Im Kanton Graubünden sind gemäss aktuellen Kenntnissen derzeit 12 Wolfsrudel (10 im Kanton, 2 an der Grenze) bestätigt. Weiter gibt es im Unterengadin Hinweise auf die Bildung eines neuen Wolfsrudels. Damit bewegt sich die aktuell bekannte Anzahl der Wolfsrudel auf einem ähnlichen Niveau wie im Sommer 2024 (10 Rudel im Kanton, 3 an der Grenze). Zum aktuellen Zeitpunkt ist das Bild des Bestandes und der Konflikte noch unvollständig, denn erfahrungsgemäss erwartet das Amt für Jagd und Fischerei (AJF) im späten Verlauf des Alpsommers weitere Jungtiernachweise und möglicherweise auch weitere Wolfsrudel.

Zwei Drittel der Welpen in sechs Rudeln

«Das BAFU hat per 26. August 2025 das Gesuch des Kantons Graubünden zur proaktiven Regulation von 6 Rudeln bewilligt», sagt Adrian Arquint, Co-Leiter Amt für Jagd und Fischerei. Demnach dürfen in allen Wolfsrudeln mit bestätigtem Nachwuchs bis maximal zwei Drittel der bestätigten Welpen erlegt werden. Aktuell betrifft dies 19 Welpen in den folgenden 6 Wolfsrudeln: Stagias, Calderas, Muchetta, Jatzhorn, Seta und Älpelti. Am 31. Juli 2025 hat der Kanton Graubünden beim Bund ein erstes Gesuch eingereicht, ab 1. September 2025 in allen Rudeln mit konkreten Hin- oder Nachweisen auf aktuellen Nachwuchs bis zu zwei Drittel der bestätigten Jungtiere erlegen zu können. In Rudeln, welche Herdenschutzmassnahmen wiederholt umgehen oder wiederholt Rinderartige angegriffen haben, wird die Entnahme des ganzen Rudels beantragt. Aufgrund verschärfter Voraussetzungen für Rudelentnahmen hat der Kanton aktuell noch kein Gesuch für ganze Rudelentnahmen beim Bund beantragt.

Adaptives Wolfsmanagement als langfristiger Optimierungsprozess

Es handelt sich um die zweite proaktive Regulation des Wolfsbestands, die während der gesamten Regulationszeit – vom 1. September 2025 bis 31. Januar 2026 – stattfindet. Die Planung der Wolfsregulation richtet sich nach denselben Kriterien wie im Vorjahr. «Es braucht nun mehrere Jahre Erfahrung und Daten zur Wolfsregulation, um aussagekräftige Resultate zu deren Wirkung zu erhalten», sagt Adrian Arquint. «Aufgrund der Erfahrungen wird diese in den kommenden Jahren weiter optimiert.»

Während der Hoch- und Sonderjagd wird die Wildhut von der Bündner Jägerschaft unterstützt. Um an der Wolfsregulation mitzuwirken, müssen Jägerinnen und Jäger einen Ausbildungsabend des Amts für Jagd und Fischerei absolvieren. Der Wolf ist auch gemäss neuer Jagdverordnung nach wie vor keine jagdbare Tierart. Durch Jägerinnen und Jäger erlegte Wölfe bleiben im Besitz des Kantons.

Konflikte reduzieren, Scheue erhöhen

Ziel dieser Regulationsmassnahmen ist es, mit scheuen Wölfen Risse von landwirtschaftlichen Nutztieren gesamtkantonal wie auch auf Ebene des einzelnen Betriebes auf ein tragbares Mass zu begrenzen. Die Massnahmen sollen dazu beitragen, einen naturnah strukturierten Wolfsbestand zuzulassen, der auf der ganzen Kantonsfläche positive Wirkungen entfalten kann.

Erster Antrag, weitere möglich

Es ist dies die erste Verfügung für die proaktive Regulation des Wolfsbestands in diesem Jahr. Abhängig vom Verhalten einzelner Rudel wird der Kanton Graubünden zudem Gesuche für Ganzrudelentnahmen beim Bund einreichen. Das Amt für Jagd und Fischerei wird jeweils auf seiner Webseite über weitere Verfügungen informieren. Zudem werden monatlich die wichtigsten Kennzahlen und Vorkommisse über die Regulation im «Monitoring Wolfsmanagement» publiziert.

 

(Symbolbild: zVg.)