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Ortsplanungsrevision der Gemeinde Jenins genehmigt

Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Jenins am 30. Oktober 2023 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, um übergeordnete raumplanungsrechtliche Vorgaben zu erfüllen.

Aufgrund des Bundesgesetzes über die Raumplanung und des kantonalen Richtplans im Bereich Siedlung hat die Gemeinde Jenins die Bauzonen in Bezug auf Grösse, Dimensionierung und Ausnützung überprüft und angepasst. Insgesamt hat sie hierbei ihre Wohn-, Misch- und Zentrumszonen (WMZ) um circa 3136 Quadratmeter reduziert. Weiter wurde im Generellen Gestaltungsplan mit einem grossflächigen Hochbauverbot die Südansicht des Dorfs geschützt, wie die Standeskanzlei des Kantons Graubünden am Donnerstag mitteilte. 

Auch wird gestützt auf ein Gesamtkonzept Ortsbild das Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz (ISOS) in der Ortsplanung mit verschiedenen Massnahmen, wie dem Schutz von Einzelbauten, einem Schutz von wertvollen Freiflächen im Dorf und der Festlegung eines Ortsbildschutzbereichs umgesetzt. Ebenfalls werden die Generellen Erschliessungspläne neu festgelegt. Die Revision des kommunalen Baugesetzes umfasst insbesondere die Erhöhung der Nutzungsziffern in den WMZ, wodurch eine Verdichtung der Siedlungsfläche ermöglicht wird. Zudem wurde eine Bauverpflichtung auf bestehenden Bauzonen eingeführt, wobei die Bauverpflichtungsfrist acht Jahre beträgt. Schliesslich ist die gesamte Planungsvorlage auf die neusten Plangrundlagen der Grundbuchvermessung und auf die Vorgaben der Digitalisierung abgestimmt worden.

(Bild: zVg./Andrea Badrutt Chur)