Vom Mantelkauf bis Lohnabrechnung: Unternehmensstart in der Schweiz ohne Fallstricke

Wer als Unternehmer oder Investor in die Schweiz expandieren möchte, steht am Anfang vor einer Grundsatzentscheidung: Soll man eine Firma neu gründen oder lieber eine bestehende GmbH kaufen oder AG kaufen? Beide Wege führen letztlich zur gleichen Rechtsform, aber sie unterscheiden sich in Geschwindigkeit, Strukturierungsaufwand und steuerlichen sowie administrativen Implikationen.

In diesem Beitrag beleuchten wir diese Entscheidung aus juristischer, buchhalterischer und praktischer Perspektive. Wir sprechen über die Unterschiede bei der Gründung, das Handling der Buchhaltung, die Lohnabrechnung, mögliche Lizenzanforderungen durch die FINMA und versteckte „Nebenkosten“ wie SERAFE. Ziel ist es, Unternehmern eine fundierte Grundlage für ihre Entscheidung zu geben – jenseits von Klischees oder oberflächlichen Werbeversprechen.

GmbH kaufen oder AG kaufen: Für wen lohnt sich der Kauf?

Der Erwerb einer Vorratsgesellschaft (AG oder GmbH) kann sinnvoll sein, wenn Zeit ein entscheidender Faktor ist oder bestimmte externe Anforderungen erfüllt werden müssen – z. B. ein Handelsregisterauszug mit einem älteren Gründungsdatum, der für Banken oder internationale Verträge Vertrauen schafft.

Wenn Sie eine GmbH kaufen oder AG kaufen, erhalten Sie:

– eine bereits gegründete Gesellschaft mit Handelsregistereintrag

– eine Unternehmensstruktur mit definierter Kapitalisierung

– auf Wunsch eine Gesellschaft mit Bankkonto, UID und MWST-Anmeldung

Solche Mantelgesellschaften sind vollständig schuldenfrei und wurden nie aktiv betrieben – das ist wichtig, um Risiken auszuschließen. Dennoch sollte vor dem Kauf stets eine juristische Prüfung erfolgen.

Firmengründung in der Schweiz: Flexibilität mit etwas Geduld

Die Neugründung bietet volle Freiheit bei der Satzung, beim Gesellschaftszweck, bei der Besetzung von Verwaltungsorganen und beim Sitz der Firma. Dieser Weg lohnt sich, wenn:

– die Struktur individuell gestaltet werden soll

– das Geschäft langfristig in der Schweiz angesiedelt wird

– keine akuten Fristen einzuhalten sind

Die Gründung einer AG oder GmbH dauert je nach Kanton zwischen 5 und 15 Arbeitstagen. Für Unternehmer mit klarer Planung und ausreichend Vorlaufzeit ist das kein Nachteil, sondern ein Investment in eine saubere Struktur.

Die Buchhaltung in der Schweiz: Pflicht und strategisches Instrument

Egal ob Neugründung oder Mantelgesellschaft: Jede Kapitalgesellschaft in der Schweiz ist verpflichtet, eine Buchhaltung zu führen. Diese umfasst:

– doppelte Buchführung mit Bilanz und Erfolgsrechnung

– periodische Mehrwertsteuerabrechnungen

– Aufbewahrungspflichten über 10 Jahre

– Jahresabschluss gemäss OR (Obligationenrecht)

Der Unterschied zur Praxis in Deutschland liegt oft im Detail: Schweizer Buchhaltungen sind einfacher strukturiert, aber formell sehr streng. Es gibt weniger Ausnahmetatbestände, aber auch weniger Grauzonen.

Wer z. B. international tätig ist oder konzerninterne Verrechnungen plant, sollte frühzeitig auf eine buchhalterisch saubere Struktur achten – sonst drohen im Nachgang Probleme mit der Steuerbehörde.

Lohnabrechnung: mehr als ein Nebenkriegsschauplatz

Sobald eine Schweizer Firma Personal beschäftigt – auch wenn es nur ein einziger Geschäftsführer ist – wird eine Lohnabrechnung Pflicht. Sie umfasst:

– Sozialabgaben (AHV/IV/EO, ALV, BVG, UVG, Familienzulagen)

– Quellensteuer (bei ausländischen Arbeitnehmern)

– Anmeldung bei Ausgleichskassen und Pensionskassen

– Monatsabrechnungen und Jahresmeldungen

Ein häufiger Fehler: Geschäftsführer, die sich selbst „keinen Lohn auszahlen“, um Abgaben zu vermeiden. Das kann zu erheblichen Nachzahlungen und Problemen mit der SVA oder der AHV führen.

Besonders relevant wird die Lohnbuchhaltung, wenn eine Gesellschaft Fremdpersonal beschäftigt oder mit grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen arbeitet. Hier braucht es Erfahrung und juristische Sorgfalt.

FINMA: Lizenzpflicht bei Finanzdienstleistungen?

Nicht jede AG oder GmbH in der Schweiz benötigt eine Lizenz – aber wenn Finanzdienstleistungen angeboten werden, kann eine Genehmigung der FINMA notwendig sein. Beispiele:

– Vermögensverwaltung oder Anlageberatung

– Betrieb einer kollektiven Kapitalanlage

– Zahlungsverkehr, Kryptodienstleistungen oder Crowd-Lending

– Verwaltung von Kundengeldern über Drittbankkonten

Die FINMA entscheidet nicht allein auf Grundlage der Selbsteinschätzung des Unternehmens, sondern anhand der faktischen Tätigkeit. Daher ist es ratsam, vor Aufnahme der Tätigkeit prüfen zu lassen, ob eine Melde- oder Bewilligungspflicht besteht.

Unsere Kanzlei begleitet regelmäßig Gründer und Investoren in der Schweiz bei der rechtlichen Einordnung ihrer Modelle – oft auch mit dem Ziel, eine überflüssige Regulierung zu vermeiden, ohne ins Graubereichige zu rutschen.

SERAFE: Wenn die Schweiz Sie überrascht

Ein eher unbekannter Punkt für viele Gründer aus Deutschland: die SERAFE-Gebühren. Dabei handelt es sich nicht um eine klassische Steuer, sondern um eine Medienabgabe, die für alle in der Schweiz ansässigen Haushalte und Unternehmen gilt – unabhängig davon, ob tatsächlich Empfangsgeräte vorhanden sind.

Unternehmen müssen SERAFE zahlen, sobald sie:

– mehr als CHF 500’000 Umsatz erzielen

– nicht explizit befreit sind (z. B. gemeinnützig oder inaktiv)

Viele Neugründer sind überrascht, wenn sie nach wenigen Monaten eine Rechnung von SERAFE erhalten. Wichtig ist, dies frühzeitig in die Budgetplanung und die Jahresabrechnung einzubeziehen. Denn die Gebühr ist nicht optional und bei Nichtzahlung drohen Verzugszinsen.

 

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Gründung oder Kauf? Eine strukturierte Vergleichsübersicht

Viele Unternehmer entscheiden „aus dem Bauch heraus“ – etwa weil sie schnell starten wollen oder weil ihnen eine Vorratsgesellschaft angeboten wurde. Doch die richtige Entscheidung hängt oft von ganz konkreten Kriterien ab. Eine strukturierte Gegenüberstellung hilft:

Kriterium Firmengründung AG/GmbH kaufen
Dauer bis Handlungsfähigkeit 7–15 Arbeitstage 24–72 Stunden (je nach KYC und Bank)
Gestaltungsfreiheit voll (Statuten, Zweck, Sitz, Organe) begrenzt, muss nachträglich angepasst werden
Kostenrahmen ca. CHF 1’500–3’000 ab CHF 4’500 inkl. Struktur, Kapital etc.
Reputationswirkung „neu“, neutral je nach Gründungsjahr evtl. vertrauensfördernd
Bankkonto-Eröffnung je nach Bank zwischen 2–10 Tagen bei bestehendem Konto oft sofort möglich
Prüfaufwand/Due Diligence gering unbedingt erforderlich

Beide Wege sind also valide – sie erfordern lediglich unterschiedliche Planungshorizonte und Risikobewusstsein.

Mischformen in der Praxis: erst kaufen, dann restrukturieren

In vielen Fällen hat sich ein hybrides Modell bewährt. Dabei wird zunächst eine AG oder GmbH gekauft, um sofort operativ zu starten (z. B. wegen Investorenterminen, Projektbeginn oder steuerlichem Stichtag). Parallel dazu wird die Gesellschaft:

umfirmiert (Name, Zweck, Sitz)

personell neu besetzt (Verwaltungsrat, Direktion)

buchhalterisch aufgesetzt (Neustart der Buchführung)

Das ermöglicht maximale Geschwindigkeit ohne langfristige Strukturfehler. Besonders im Bereich Tech-Startups, Finanzdienstleistungen oder internationaler Holdinggesellschaften ist diese Lösung weit verbreitet.

Unsere Kanzlei begleitet regelmäßig solche Transformationsprozesse – einschließlich Koordination mit Notaren, Handelsregisterämtern, Banken und Treuhändern.

Typische Fehler vermeiden: was Mandanten oft unterschätzen

Selbst erfahrene Unternehmer tappen bei der Expansion in die Schweiz in wiederkehrende Fallstricke. Hier die häufigsten:

Verzicht auf Lohnabrechnung bei Ein-Personen-GmbHs: führt zu Problemen bei Rentenversicherung, Sozialabgaben und Steuerabzug

Unklare Buchhaltung im ersten Jahr: besonders problematisch, wenn keine klare Trennung zwischen Investition und Betriebsausgaben erfolgt

Unvollständige Compliance-Dokumentation: insbesondere bei Nutzung von Drittgeldern, Holdingstrukturen oder internationalen Geschäftsmodellen

Ignorieren von SERAFE: nicht eingeplante Gebühren können bei Kleinunternehmen zu Ärger führen

Nichtbeachtung von FINMA-relevanten Aktivitäten: etwa bei Krypto-Wallet-Diensten, Anlageberatung, Kapitalvermittlung

Die gute Nachricht: Diese Fehler lassen sich alle vermeiden – wenn man frühzeitig prüft, ob die eigene Struktur wirklich passt.

Was Sie beim Geschäftsstart sonst noch einplanen sollten

Neben Gründung, Buchhaltung, Lohn und Regulierungsfragen gibt es einige eher „weiche“ Faktoren, die den Erfolg mitentscheiden:

Wohnsitzstatus und Aufenthaltsrecht: Wer als Unternehmer dauerhaft in der Schweiz tätig sein möchte, muss dies rechtlich absichern.

Kantonale Unterschiede: Steuerlast, Gründungsdauer und behördliche Anforderungen variieren erheblich zwischen Zürich, Zug, Schwyz, Bern oder Waadt.

Bankverbindungen: Schweizer Banken prüfen neue Geschäftsbeziehungen intensiv. Ohne lokale Präsenz, klare Struktur und sauberes KYC wird die Kontoeröffnung schwierig.

Treuhandpartner: Ohne erfahrenen Treuhänder (Buchhaltung, MWST, Löhne, Jahresabschlüsse) wird es schnell unübersichtlich.

In der Praxis empfiehlt es sich, alle diese Fragen vor der Gründung oder dem Kauf einer Firma zu klären – nicht danach.

Unsere Empfehlung als Kanzlei

Wir begleiten seit über 15 Jahren Unternehmer aus Deutschland, Österreich und anderen Ländern bei der Expansion in die Schweiz. Dabei sehen wir täglich, wie unterschiedlich die Ausgangslagen sind – und wie wichtig es ist, ein Setup zu wählen, das nicht nur steuerlich „funktioniert“, sondern auch langfristig tragfähig ist.

Unsere Empfehlungen lauten daher:

– Wer sofort starten muss, sollte eine GmbH kaufen / AG kaufen – mit sofortiger Übernahme und anschließender Umstrukturierung.

– Wer langfristig plant und Gestaltungsspielraum braucht, ist mit einer maßgeschneiderten Gründung besser beraten.

– Unabhängig vom Weg: Buchhaltung und Lohnabrechnung müssen von Anfang an professionell aufgesetzt werden.

– Wer Dienstleistungen im Finanzbereich anbietet, sollte frühzeitig eine FINMA-Einstufung vornehmen lassen.

– Und vergessen Sie nicht die kleinen Dinge wie SERAFE – sie sagen viel über die Realität der Schweiz als Wirtschaftsstandort aus.

Fazit: Klare Strukturen statt schneller Entscheidungen

Der Markteintritt in die Schweiz ist weder kompliziert noch riskant – wenn er richtig vorbereitet wird. Der Unterschied zwischen Erfolg und Frust liegt selten in der Rechtsform, sondern fast immer in der Detailarbeit: saubere Gründung, prüffähige Buchhaltung, lückenlose Lohnstruktur, klare steuerliche und regulatorische Einordnung.

Ob Sie GmbH kaufen, eine AG gründen oder eine Holdingstruktur planen: nehmen Sie sich Zeit für die richtige Strategie. Denn die Schweiz belohnt Klarheit, Substanz und Beständigkeit – und genau das suchen Unternehmer, die langfristig denken.

 

 

(Bild: zVg.)