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Teilrevision der Ortsplanung in Rhäzüns genehmigt

Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Rhäzüns am 9. März 2023 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Ausschlaggebend für die neue Planung war insbesondere die Berücksichtigung übergeordneter raumplanungsrechtlicher Vorgaben. Die erste Etappe des revidierten Raumplanungsrechts (RPG1) zielt hauptsächlich darauf ab, die Ausweitung der Bauzonen ins Kulturland einzudämmen und die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken.

Aufgrund des RPG1 und des neuen kantonalen Richtplans im Bereich Siedlung (KRIP-S) hat die Gemeinde Rhäzüns daher die Bauzonen in Bezug auf Grösse, Dimensionierung und Ausnützung überprüft und angepasst. Insgesamt hat sie ihre Wohn-, Misch- und Zentrumszone (WMZ) um circa 5712 Quadratmeter erweitert (ca. 6925 Quadratmeter Erweiterung Wohnzone, ca. 3117 Quadratmeter Reduktion Mischzone und ca.1904 Quadratmeter Erweiterung Zentrumszone). Schliesslich ist die gesamte Planungsvorlage auf die neusten Plangrundlagen der Grundbuchvermessung und auf die Vorgaben der Digitalisierung abgestimmt worden.

 

(Bild: zVg.)