Die Bündner Regierung befürwortet die Abschaffung des lebenslangen Ruhegehalts an ehemalige Regierungsmitglieder. Als Ersatz soll eine befristete Leistung eingeführt werden. Dies sind die Kernpunkte der Botschaft zur kantonalen Volksinitiative «Schluss mit goldenem Fallschirm für Regierungsmitglieder – Nein zum lebenslangen Ruhegehalt».
Die Initiative «Schluss mit goldenem Fallschirm für Regierungsmitglieder – Nein zum lebenslangen Ruhegehalt» ist im März 2024 gültig zustande gekommen. Sie sieht vor, dass das lebenslange Ruhegehalt ersatzlos abgeschafft wird. Dies soll auch für amtierende Regierungsmitglieder gelten. Die Regierung beantragt dem Grossen Rat, die Initiative für gültig zu erklären.
Regierung lehnt Initiative ab
Die ersatzlose Abschaffung des lebenslangen Ruhegehalts wäre aus Sicht der Regierung aber problematisch. Sie würde die strenge Amtszeitbeschränkung im Kanton Graubünden ausser Acht lassen, die Unabhängigkeit der Regierungsmitglieder beeinträchtigen und die Attraktivität des Amtes senken. Aus diesen Gründen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, die Initiative abzulehnen.
Regierung unterbreitet Gegenvorschlag
Die Regierung anerkennt aber, dass es eine zeitgemässe Regelung für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Regierungsamt braucht. Sie unterbreitet deshalb dem Grossen Rat einen Gegenvorschlag zur Initiative. Der Gegenvorschlag sieht zwar wie die Initiative die Abschaffung des lebenslangen Ruhegehalts vor. Als Ersatz soll aber eine befristete Leistung eingeführt werden. Je nachdem, ob ein Mitglied beim Ausscheiden aus der Regierung jünger oder älter als 57 Jahre alt ist, soll die Leistung für drei Jahre oder bis zur Pensionierung ausbezahlt werden. Mit dem Gegenvorschlag wird der Auftrag des Grossen Rates aus der Februarsession 2023 umgesetzt, wonach eine Befristung bis höchstens zur Pensionierung eingeführt werden soll.
Zeitgemässe Regelung mit hohen Einsparungen
Der Gegenvorschlag beinhaltet eine sehr deutliche Kürzung gegenüber dem lebenslangen Ruhegehalt. Die Einsparungen wären annähernd so hoch wie bei der Initiative. Im Unterschied dazu wäre aber eine verhältnismässige wirtschaftliche Absicherung für die Zeit nach dem Amtsende sichergestellt. Dadurch wäre die unabhängige Amtsausübung bis zum Schluss gewährleistet und das Regierungsamt bliebe attraktiv.
Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich in der Junisession 2025 behandeln.
(Symbolbild: Pixabay)