Die Regierung schlägt ein neues Gesetz zur Förderung von Wohnraum im Kanton Graubünden vor. Dieses beinhaltet einerseits den Ausbau des bestehenden Förderinstruments für die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet und andererseits ein neues Instrument zur Unterstützung gemeinnütziger Wohnbauträgerschaften für den Bau preisgünstiger Mietwohnungen. Die Regierung hat die Botschaft zuhanden des Grossen Rats für die Behandlung in der Junisession 2025 verabschiedet.
Mit dem neuen Gesetz soll den Entwicklungen und Diskussionen bezüglich der Verknappung und Verteuerung von Wohnraum Rechnung getragen werden. Die Situation auf dem Wohnungsmarkt wurde auch im Grossen Rat verschiedentlich aufgegriffen. Dieser überwies zwei Aufträge an die Regierung, um die Wohnbauförderung anzupassen sowie die gesetzlichen Grundlagen für eine Förderung von bezahlbarem Erstwohnraum zu schaffen, wie die Standeskanzlei des Kantons Graubünden am Dienstag mitteilte.
Die Lage am Wohnungsmarkt in Graubünden zu beleuchten und entsprechend zu beurteilen ist eine Herausforderung. Für eine Analyse, die es erlauben würde, den punktgenauen Handlungsbedarf abzulesen, ist die allgemeine Datenlage zu den verschiedenen Problematiken zu wenig ausgeprägt. Eine weitere Schwierigkeit für eine kantonale Förderung sind die grossen regionalen Unterschiede bezüglich Wohnraumangebot und Preisentwicklung für Mietwohnungen und Eigenheime. Deshalb ist es wichtig, dass auch auf kommunaler Ebene Massnahmen im Sinn einer aktiven Boden- und Wohnraumpolitik ergriffen und Baulandreserven mobilisiert werden.
Unterstützung für Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen im Berggebiet
Mit dem neuen Gesetz wird das bestehende Instrument für die «Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet» ausgebaut. Es sollen mehr Personen und Familien Fördermittel für den Erwerb, die Erstellung oder die Erneuerung eines Eigenheims beantragen können. Dazu werden einerseits die Einkommens- und Vermögensgrenzen angehoben und andrerseits die Fördermittel erhöht.
Für die «Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet» sind neu jährlich mindestens zwei bis maximal fünf Millionen Franken vorgesehen. Für das Jahr 2026 soll ein Betrag von 2,5 Millionen Franken im Budget aufgenommen werden.
Neue Förderung gemeinnütziger Wohnbauträgerschaften
Für den Bau preisgünstiger Mietwohnungen ist ein neues Förderinstrument vorgesehen. Genossenschaftlich organisierten, gemeinnützigen Wohnbauträgerschaften werden zinsvergünstigte Darlehen gewährt. Diese werden als Ergänzung zur entsprechenden Bundesförderung ausgestaltet: erhalten gemeinnützige Wohnbauträgerschaften für die Erstellung, den Erwerb und die Erneuerung von preisgünstigen Mietwohnungen zinsgünstige Darlehen seitens des Bundes, so richtet der Kanton eine ergänzende, gleich hohe Förderung unter denselben Voraussetzungen und Konditionen aus.
Zusätzlich können auf kantonaler Ebene den gemeinnützigen Wohnbauträgerschaften À-fonds-perdu-Beiträge ausgerichtet werden. Diese sollen der Beschaffung des nötigen Eigenkapitals dienen und betragen zwei Prozent der Anlagekosten.
Die Finanzierung beschliesst der Grosse Rat jeweils über mehrjährige Rahmenverpflichtungskredite. Für die Darlehen ist für die ersten zehn Jahre ein Kredit von 15 Millionen Franken im Sinne eines kantonalen Fonds de Roulement vorgesehen. Für die À-fonds-perdu-Beiträge soll ein Kredit von 4 Millionen Franken zur Verfügung stehen.
(Bild: GRHeute)