Die Regierung des Kantons Graubünden anerkennt die Situation von Adam Quadroni als Härtefall und hat entschieden, ihm gegenüber auf offene Forderungen zu verzichten. Für eine Entschädigungszahlung an Adam Quadroni besteht rechtlich keine Anspruchsgrundlage, wie eine Prüfung ergeben hat. Die Regierung nimmt zudem die Petition «Gerechtigkeit für Adam Quadroni – Entschädigung jetzt!» zur Kenntnis und kann den Forderungen nicht nachkommen.
Der im Zusammenhang mit den Baukartellfällen der eidgenössischen Wettbewerbskommission (WEKO) einer breiten Öffentlichkeit bekannt gewordene Adam Quadroni hat durch seinen Rechtsvertreter seit 2019 wiederholt aussergerichtlich Entschädigungsforderungen an den Kanton in einstelliger Millionenhöhe gerichtet. Als Forderungsgründe wurden einzelne Polizeieinsätze und die fürsorgerische Unterbringung sowie eine vermutete Nichtberücksichtigung bei öffentlichen Aufträgen angegeben. Seitens Adam Quadroni wurde die Leistung einer aussergerichtlichen Entschädigung durch den Kanton verlangt. Die Regierung hat die Zahlungsbegehren geprüft, wie die Standeskanzlei des Kantons Graubünden am Dienstag mitteilte.
Fehlende Anspruchsgrundlage für Entschädigungszahlung
Die umfassenden Abklärungen des Kantons haben ergeben, dass weder national noch kantonal eine rechtliche Grundlage besteht, welche eine Entschädigungszahlung mit Steuergeldern des Kantons an Adam Quadroni rechtfertigen würde. Die Entschädigung eines Whistleblowers durch einen benachteiligten staatlichen Akteur wäre zudem schweizweit ein Novum. In der Frühjahrsession 2024 lehnte der Nationalrat zudem die Schaffung eines Rechtsrahmens zum Schutz von Whistleblowern zum wiederholten Male ab.
Adam Quadroni hat mit seinen Hinweisen einen wichtigen Beitrag zur Wiederherstellung des Wettbewerbs geleistet. Diese Hinweise haben letztlich dazu beigetragen, dass der Kanton Graubünden hinsichtlich Prävention gegen Vergabeabreden inzwischen sehr gut dasteht. Dafür hat ihm die Regierung zu einem früheren Zeitpunkt ihren Respekt und Dank ausgesprochen.
Anerkennung einer persönlichen Härtesituation
Die Regierung anerkennt die persönliche Situation von Adam Quadroni als Härtefall. Aus diesem Grund hat sie in Würdigung der Gesamtsituation beschlossen, auf offene Forderungen des Kantons ihm gegenüber zu verzichten. Dies erfolgt im Einklang mit den finanzrechtlichen Bestimmungen, welche es dem Kanton ermöglichen, in Härtefällen die Bezahlung offener Forderungen zu erlassen. Auf die Bezifferung der Höhe des Forderungsverzichts wird aufgrund der Schutzwürdigkeit der Daten und der Persönlichkeitsrechte verzichtet.
Regierung kann Forderungen der Petition nicht nachkommen
Am 4. Dezember 2024 ging die von insgesamt 4231 Personen unterstützte Petition «Gerechtigkeit für Adam Quadroni – Entschädigung jetzt!» bei der Regierung ein. Von den 4231 Unterzeichnenden stammen 725 Personen aus Graubünden, 2909 Personen aus der restlichen Schweiz und 597 Personen aus dem Ausland.
Mit der Petition fordern die Unterzeichnenden, Adam Quadroni eine Entschädigung in zweistelliger Millionenhöhe auszubezahlen. Begründet wird diese Forderung zum einen mit einer vermuteten schädigenden Behandlung von Adam Quadroni durch Behörden sowie der Notwendigkeit, die Schulden, die ihm durch entstandene Gerichtsfälle entstanden seien, zu kompensieren. Zum anderem habe sein Whistleblowing zu Vergleichszahlungen der involvierten Baufirmen an Kanton und Gemeinden in Millionenhöhe und zu Einsparungen bei künftigen Beschaffungen geführt.
Die rechtlichen Abklärungen des Kantons haben ergeben, dass keine rechtliche Grundlage für eine Entschädigungsforderung besteht. Dem Anliegen der Petition wird deshalb nicht Folge geleistet.
PUK-Empfehlungen vom Kanton seit 2023 umgesetzt
Die von der PUK Baukartell (Teilbericht 2019 und Teilbericht 2021) empfohlenen Massnahmen zur Behebung der festgestellten Defizite in der Organisation und den internen Abläufen der betroffenen Dienststellen (insbesondere Kantonspolizei, Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde, Tiefbauamt) wurden per Juni 2023 vollständig umgesetzt. Seit Oktober 2022 besteht eine unabhängige Whistleblowing-Meldestelle für die anonyme Meldung von Missständen im öffentlichen Beschaffungswesen. Heute gilt das Prüfprogramm des Kantons Graubünden zur besseren Erkennung von Submissionsabsprachen laut WEKO schweizweit als vorbildhaft.
(Bild: Archiv GRHeute)