Keine Überbrückungsdarlehen für Spitäler

Die Möglichkeit von Überbrückungsdarlehen für Spitäler mit finanziellen Schwierigkeiten ist in der Anhörung bei Gemeinden, Parteien und Spitälern mehrheitlich auf Ablehnung gestossen. Die Regierung verzichtet darauf, den Vorschlag der Liquiditätssicherung weiter zu verfolgen und eine Teilrevision des kantonalen Krankenpflegegesetzes voranzutreiben. Hingegen soll das Leitbild zur Organisation der Gesundheitsversorgung im Kanton Graubünden bis Ende 2025 überarbeitet werden. Sowohl die Vernehmlassungsteilnehmenden wie auch die Regierung messen diesem Anliegen hohe Priorität zu.

Im November 2024 hat die Regierung eine Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegegesetz) angeregt. Dadurch sollte dem Kanton einerseits die Möglichkeit gegeben werden, den Spitälern Überbrückungsdarlehen zu gewähren und andererseits sollten die Gesundheitsregionen mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung der Organisation der Grundversorgung erhalten. Mehrheitlich begrüsst wurde in der Anhörung zur Teilrevision des Krankenpflegegesetzes einzig die Möglichkeit zur Flexibilisierung der Organisationsform, wie die Standeskanzlei des Kantons Graubünden am Freitag mitteilte. 

An Überbrückungsdarlehen sind weder die Spitäler, die Regionen und Gemeinden noch die Parteien interessiert. «Ich bin von diesen Rückmeldungen positiv überrascht», sagt Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher des Departementes für Justiz, Sicherheit und Gesundheit. «Sie zeigen, dass sich die Gemeinden und Regionen wie auch die Institutionen ihrer Verantwortung in der Gesundheitsversorgung bewusst sind».

In einem grossen Teil der Antworten wurde jedoch der Wunsch nach einer klaren kantonalen Strategie und der Erarbeitung eines Leitbilds hinsichtlich der Zukunft der Gesundheitsversorgung im Kanton Graubünden geäussert. Diese Arbeiten sind bereits in Gang, werden nun aber intensiviert. Das Leitbild zur Organisation der Gesundheitsversorgung im Kanton Graubünden stammt aus dem Jahr 2013. Im Sommer 2024 hat das Gesundheitsamt in Zusammenarbeit mit dem Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit die Überarbeitung des Leitbilds zur Organisation der Gesundheitsversorgung begonnen. Das überarbeitete Leitbild soll einerseits als Grundlage für die Spitalplanung 2026 dienen. Andererseits sollen auf dieser Basis allenfalls notwendige gesetzliche Anpassungen wie etwa die Flexibilisierung der Organisationsform der Leistungserbringer oder zusätzliche Finanzierungsmodelle geklärt werden.

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