Regierung kann Abschuss-Stopp-Petition nicht Folge leisten

Die Regierung nimmt die Petition «Stopp den Abschuss der Nationalpark-Wölfe» der Organisationen WWF Schweiz, Pro Natura, BirdLife Schweiz und der Gruppe Wolf Schweiz zur Kenntnis.

Am 13. November 2024 ging die von insgesamt 37 656 Personen unterstützte Petition bei der Regierung ein. Mit dieser wird das Anliegen an die Regierung herangetragen, die Regulierung des Wolfsrudels Fuorn, welches sich teilweise im Nationalpark aufhält, zu stoppen. Die Wolfs-Abschüsse würden dem Grundsatz des Nationalparks widersprechen: Die Natur sich selbst zu überlassen. Der Abschuss des gesamten Rudels ohne Prüfung von Alternativen sei unverhältnismässig und lasse jegliches Augenmass vermissen.

Die Regierung stellt fest, dass das Wolfsrudel mit der offiziellen Bezeichnung «Fuorn» im Petitionstext der beschwerdeberechtigten Organisationen (WWF Schweiz, Pro Natura und BirdLife Schweiz) sowie der Gruppe Wolf Schweiz als Nationalpark-Rudel bezeichnet wird. Das Wolfsrudel Fuorn ist ein grenzüberschreitendes Wolfsrudel, dessen Streifgebiet sich nur teilweise im Perimeter des Schweizerischen Nationalparks befindet. Ein bedeutender Teil des Streifgebiets befindet sich ausserhalb des Gebiets des Nationalparks im Münstertal und im Unterengadin sowie im grenznahen Italien. Die Verwendung des Begriffs Nationalpark-Rudel ist irreführend und suggeriert der Bevölkerung, dass im Nationalpark Wölfe zum Abschuss freigegeben worden sind.

Verantwortungsbewusste Regulierung

Die Regierung ist sich der Bedeutung sowohl des Nationalparks als Naturreservat als auch des Artenschutzes hinsichtlich des Wolfs in Graubünden bewusst. Sie hat deshalb Verständnis für das Anliegen der Petitionäre. Grosse Beutegreifer wie der Wolf können einen positiven Einfluss auf die Biodiversität haben. Sie haben das Potenzial, die Bestände von Huftieren zu senken und ihre räumliche Verteilung zu beeinflussen. Dieser Effekt kann sich im Ökosystem fortsetzen, unter anderem mit positiver Wirkung auf die Waldverjüngung, wie die Standeskanzlei des Kantons Graubünden am Dienstag mitteilte. 

Das Gebirgs- und Alpgebiet ist von der Wolfspräsenz allerdings besonders betroffen und wird dies im ganzen Alpenbogen künftig noch stärker sein. Hier kommt der Alp- und Landwirtschaft, die sich extensiv und naturnah gestaltet, eine erhebliche kulturelle, wirtschaftliche und soziale Bedeutung zu. Auch für den Naturschutz, insbesondere die Biodiversität, ist der Erhalt der Bewirtschaftung im Alp- und Berggebiet essenziell.

Mit der Revision der eidgenössischen Jagdgesetzgebung wurde die Möglichkeit geschaffen, den Wolfsbestand verantwortungsbewusst regulieren zu können, ohne dabei den Wolfsbestand zu gefährden, und Schäden an Nutztieren – im Verbund mit einem wirksamen Herdenschutz – einzuschränken. Dadurch soll das Konfliktpotenzial reduziert, die Akzeptanz gegenüber der Wolfspräsenz erhöht und letztlich eine Koexistenz ermöglicht werden. Eine Sonderbehandlung von Wolfsrudeln, die sich teilweise im Nationalpark aufhalten, würde zu einer rechtsungleichen Anwendung der Bestimmungen über die Wolfsregulation führen. Wollte man dies ändern, müsste dies auf Bundesebene erfolgen. Dem Anliegen der Petition kann daher nicht Folge geleistet werden.

(Bild: Archiv GRHeute)