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Gesamtrevision der Ortsplanung in Urmein genehmigt

Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Urmein am 23. Januar 2023 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung. Ausschlaggebend für die neue Planung war insbesondere die Berücksichtigung übergeordneter raumplanungsrechtlicher Vorgaben. Die erste Etappe des revidierten Raumplanungsrechts (RPG1) zielt hauptsächlich darauf ab, die Ausweitung der Bauzonen ins Kulturland einzudämmen und die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken.

Aufgrund von des RPG1 und des neuen kantonalen Richtplans im Bereich Siedlung (KRIP-S) hat die Gemeinde Urmein daher die Bauzonen in Bezug auf Grösse, Dimensionierung und Ausnützung überprüft und angepasst. Insgesamt hat sie ihre Wohn-, Misch- und Zentrumszone (WMZ) um circa 27 607 Quadratmeter reduziert (ca. 18 268 m2 Wohnzone und ca. 9339 m2 Zentrumszone). Schliesslich ist die gesamte Planungsvorlage auf die neusten Plangrundlagen der Grundbuchvermessung und auf die Vorgaben der Digitalisierung abgestimmt worden.

 

 

(Bild: zVg.)