Die Bündner Regierung hat das Projekt der Gemeinden Schluein, Falera und Ilanz/Glion für die Verbauung der Val da Schluein genehmigt und sichert ihnen nach Wasserbaugesetz einen Kantonsbeitrag in der Höhe von rund 4,49 Millionen Franken zu. Ausserdem bewilligt sie einen Kantonsbeitrag nach Strassengesetz in der Höhe von rund 1,89 Millionen Franken an die Gesamtkosten des Projekts von rund 22,45 Millionen Franken.
Der Wildbach in der Val da Schluein ist mit einer Vielzahl von Sperren verbaut und im oberen Bereich kanalisiert. Im Gebiet Parlet gibt es drei hohe Wildbachsperren mit einer totalen Höhe von rund 27 Meter. Kurz unterhalb der Kantonsstrassenbrücke (Oberalpstrasse H19) endet die Kanalisierung. Der folgende, bewaldete Bereich ist Teil der Aue Cauma, einem Auengebiet von nationaler Bedeutung. Gemäss Gefahrenkarte liegt ein erheblicher Teil des Wildbachs in der blauen oder in der roten Gefahrenstufe. In der roten Gefahrenstufe hat es mehrere Gebäude, zum Teil auch Wohngebäude.
Schwere Schäden
Die Brücke der Kantonsstrasse («Schleuisertobelbrücke») wurde im Jahr 2018 durch einen Neubau ersetzt und ist unter der Annahme, dass die Verbauungen in einem intakten Zustand sind, hochwassersicher. Im August 2004 führte allerdings ein grosser Murgang in Schluein zu schweren Schäden: Rund 30 000 Kubikmeter Material wurden abgelagert, die Abflusskapazität war erschöpft und mehrere Gebäude wurden beschädigt. Zwar wurden bis 2007 einige Sperren instandgesetzt, doch zeigte eine Erhebung 2013 erheblichen weiteren Sanierungsbedarf. 2020 ergab eine erneute Untersuchung eine deutliche Verschlechterung, insbesondere in der Val da Tschessas. Der Zustand der Sperren wird als besorgniserregend beurteilt, was dringende Massnahmen erforderlich macht, da auch Wohngebäude in der roten Gefahrenzone liegen.
Im Rahmen des Projekts sollen die schadhaften Wildbachsperren im Einzugsgebiet instandgesetzt werden. Ausserdem ist ein Bau eines neuen Murgangrückhaltebeckens im Bereich «Cleus», die Ertüchtigung des Ableitkanals mit Ufererhöhungen und Erosionsschutz durch das Siedlungsgebiet und die Errichtung eines Schutzdamms für die Abwasserreinigungsanlage und das Gewerbegebiet geplant. Hinzu kommen flankierende Massnahmen wie die Errichtung einer projektbezogenen Deponie für sauberes Aushubmaterial sowie die Realisierung der notwendigen Ersatzvorkehren zur Aufrechterhaltung der Fortbenützung bestehender öffentlicher Einrichtungen (Strassen, Wege, Brücken, Werkleitungen usw.) und ökologischen Ersatzmassnahmen. Diese Ersatzmassnahmen konzentrieren sich vorwiegend auf die Aufwertung der Aue Cauma.
(Bilder: zVg.)