Ex-Richter schuldig gesprochen

Das Regionalgericht Plessur in Chur hat den ehemaligen Bündner Verwaltungsrichter wegen Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Drohung verurteilt. Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten wurde bedingt ausgesprochen, eine Geldstrafe von 5400 Franken ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt.

Das Regionalgericht Plessur in Chur hat  einen ehemaligen Verwaltungsrichter aus Graubünden, am 8. November 2024 in erster Instanz für schuldig befunden, seine damalige Praktikantin im Dezember 2021 vergewaltigt zu haben. Nach eingehender Befragung beider Parteien kam das dreiköpfige Richtergremium zur Überzeugung, dass die Aussagen der jungen Frau glaubhaft waren, während die Darstellung des Angeklagten die Vorwürfe nicht entkräften konnte. Laut Gericht hatte der Angeklagte seine damalige Praktikantin nach einem Arbeitstag in seinem Büro bedrängt, den Fluchtweg versperrt und die Tat verübt, wie verschiedene Medien am Dienstag berichteten.

Das Urteil umfasst eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten sowie eine Geldstrafe von insgesamt 5400 Franken, ebenfalls bedingt, und eine zu zahlende Busse von 2300 Franken. Damit muss der Verurteilte nur im Fall eines erneuten Delikts innerhalb der zweijährigen Probezeit eine Haftstrafe antreten.

Demonstration gegen Gericht

Ein Mitglied des Richtergremiums hatte während des Verfahrens eine kontroverse Frage an das Opfer gerichtet und damit eine öffentliche Debatte entfacht: «Hätten Sie nicht die Beine besser zusammenpressen müssen?» Diese Aussage löste in Chur und überregional Empörung aus. Auch die Verteidigung stieß mit Aussagen, die das Opfer als Verführerin darstellten, auf Kritik.

Als Reaktion auf diese Verhandlungsführung gingen etwa 200 Menschen in Chur auf die Straße, um gegen die Art und Weise der Vernehmung sowie die Darstellung von Opfern sexueller Gewalt zu protestieren. Die Demonstrierenden forderten eine respektvolle und gerechte Behandlung von Opfern und machten unter dem Motto «Die Scham muss die Seite wechseln» auf Missstände in der Handhabung solcher Fälle aufmerksam.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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(Bild: Archiv)