Die Stadt Chur und der Verein Überlebenshilfe Graubünden haben in Absprache mit dem Kanton nochmalige Abklärungen zu Alternativstandorten des geplanten Konsumraums an der Sägenstrasse vorgenommen. Dabei hat das ehemalige Palazzo-Bowling als verfügbar und in wesentlichen Punkten als besser geeignet für die Errichtung einer Kontakt- und Anlaufstelle mit Konsumraum als die ursprünglich ins Auge gefasste Liegenschaft gezeigt.
Die Churer Stimmbevölkerung hat am 9. Juni 2024 einem Rahmenkredit für einen dreijährigen Pilotbetrieb eines begleiteten Konsumraums für suchtmittelerkrankte Menschen über Fr. 3.879 Mio. zugestimmt. Der Konsumraum soll zusammen mit einer vom Kanton geplanten Kontakt und Anlaufstelle einschliesslich Gassenküche und einem diversen Beratungsangebot betrieben werden. Der Verein Überlebenshilfe Graubünden ist als Betreiber beider Angebote vorgesehen, wie die Stadt Chur am Mittwoch mitteilte.
Die Stadt hat zusammen mit der Überlebenshilfe Graubünden und der Stadtpolizei sowie in Absprache mit dem Kanton nochmals mehrere Alternativstandorte geprüft und der Sägenstrasse 75 gegenübergestellt. Dabei hat sich das ehemalige Palazzo am Seilerbahnweg 7 in einer ersten Einschätzung als die am besten geeignete Liegenschaft herausgestellt.
Vorprojekt erstellt
Die Stadt hat mit der Eigentümerin Kontakt aufgenommen und die Räumlichkeiten des ehemaligen Palazzo-Bowling im Erdgeschoss des Seilerbahnweg 7 gesichert. Anschliessend wurden in Zusammenarbeit von Stadt, Kanton und Verein Überlebenshilfe Graubünden eine Machbarkeitsstudie und ein Vorprojekt erstellt, in denen der Raumbedarf, die Raumeinteilung, die groben Kosten sowie die Umsetzung der betrieblichen Prozesse geprüft wurden.
Die erste Einschätzung zur Eignung wurde bestätigt. Gegenüber der Sägenstrasse 75 zeigt sich der Vorteil, dass der alternative Standort in einer gemischten Zone (G4) und nicht in einer Wohnzone (W5) liegt. Die Räumlichkeiten sind darüber hinaus gross genug, sodass die gesamte Einrichtung vollständig in der bestehenden Baute untergebracht werden kann. Es sind nur im Inneren des Gebäudes bauliche Anpassungen notwendig. Die Sägenstrasse 75 wurde unterdessen bereits wieder für eine kulturelle Zwischennutzung zur Verfügung gestellt.
Leistungsvereinbarung genehmigt
Aktuell wird das Bauprojekt erstellt. Auf dieser Grundlage werden die Ausschreibungen für die Ausführung der notwendigen Arbeiten sowie für die Ermittlung der Gesamtkosten durchgeführt und die Einreichung des erforderlichen Baugesuchs vorbereitet. Das Bauprojekt dient als verbindliches Fundament für die notwendigen Entscheide zur Finanzierung von Investition und Betrieb des begleiteten Konsumraums sowie der Kontakt- und Anlaufstelle durch Stadt und Kanton. Bei Vorliegen der Projektfreigabe und einer rechtskräftigen Baubewilligung kann mit der Bauphase gestartet werden.
Der Stadtrat hat in der Zwischenzeit die Leistungsvereinbarung mit der Überlebenshilfe für den Betrieb eines Konsumraums genehmigt. Die langjährige Leistungsvereinbarung des Kantons wird entsprechend den neuen Anforderungen bis zur Inbetriebnahme der erweiterten Leistungen aktualisiert.
(Bild: zVg)