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Übergangsregelung für Kraftwerk Pintrun genehmigt

Die Regierung genehmigt die Übergangsregelung für den Weiterbetrieb des Kraftwerks Pintrun ab dem 1. Dezember 2024 bis zum Inkrafttreten der neuen Wasserrechtsverleihung, spätestens zum 30. November 2027. Die rechtskräftige Genehmigung durch die Regierung der neuen Wasserrechtsverleihung wird bis zum Ablauf der bestehenden Konzession am 30. November 2024 nicht vorliegen. 

Das Kraftwerk Pintrun in Trin ging im Jahr 1944 in Betrieb und nutzt seither die Wasserkräfte des Flembachs zur Erzeugung elektrischer Energie. Die Anlage beim Stausee Pintrun (auch Stausee Isla genannt) weist eine installierte Leistung von rund 6,5 Megawatt sowie eine durchschnittliche jährliche Stromproduktion von circa 30 Gigawattstunden auf, wie die Standeskanzlei des Kantons Graubünden am Donnerstag mitteilte. 

Im Rahmen der Heimfallverhandlungen einigten sich die Gemeinde Trin, der Kanton Graubünden und die derzeitige Betreiberin Axpo Hydro Surselva AG (AHS) darauf, das Kraftwerk Pintrun auf der Grundlage einer partnerschaftlichen Lösung zukünftig als Partnerwerk zu betreiben. Die Grundlage für dieses Partnerwerk bildet die im August 2024 gegründete Kraftwerk Pintrun AG (PIN). Die PIN soll nach dem Konzessionsablauf ab Dezember 2024 das Kraftwerk Pintrun weiterbetreiben.

(Bild: zVg,/Axpo Hydro Surselva AG)