Richtplananpassung Sta. Maria liegt öffentlich auf

Für die Verkehrsentlastung Sta. Maria in der Val Müstair wird der nächste Verfahrensschritt eingeleitet. Am 30. September 2024 startet die öffentliche Mitwirkungsauflage für die Richtplananpassung.

Der historische Ortskern von Sta. Maria ist seit Jahren einer hohen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Der zunehmende Durchgangsverkehr der Ofenbergstrasse und das Verkehrsaufkommen auf dem Umbrailpass führen insbesondere in den Sommermonaten zu regelmässigen Verkehrsbehinderungen und Staus. Vor diesem Hintergrund besteht seit Jahrzehnten der Wunsch, den Ort vom Verkehr zu entlasten, um die Sicherheit im Dorf zu verbessern, die Lebensqualität für Bewohnerinnen, Bewohner und Gäste zu erhöhen und den national geschützten Dorfkern zu erhalten und aufzuwerten. Bereits seit den späten 1990er-Jahren wurden dazu verschiedene Lösungsansätze entwickelt. Aus verschiedenen Gründen konnten bislang aber noch keine Entlastungsmassnahmen realisiert werden.

Anpassung im Richtplan nötig

Grössere Strassenbauvorhaben, wie Umfahrungen, gelten nach dem Bundesgesetz über die Raumplanung als Vorhaben mit erheblichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt und bedingen daher einer Festlegung im kantonalen Richtplan. Als Grundlage dazu wurde seit dem Jahr 2020 unter Einbezug von Experten aus verschiedenen Fachbereichen eine umfassende Variantenevaluation zur Verkehrsentlastung von Sta. Maria durchgeführt. Die daraus entwickelte Bestvariante sieht den Bau einer Umfahrungsstrasse am nördlichen Siedlungsrand vor, die den Ortsteil Paclera sowie den Bach Muranzina in einem rund 600 Meter langen Tunnel unterquert. Dieses Entlastungskonzept bildet die Grundlage für die nun vorgesehene Festlegung im Richtplan.

Mit der Richtplanung erfolgt die behördenverbindliche räumliche Sicherung des erforderlichen Umfahrungskorridors und die Abstimmung der Interessen von Bund und Kanton. Zudem werden weitere Massnahmen für die nachfolgenden Planungen festgelegt, welche u.a. dazu beitragen, eine optimale Gestaltung und landschaftliche Einbettung des Vorhabens zu ermöglichen und die Wohn- und Aufenthaltsqualität innerhalb des Ortskerns zu verbessern.

Öffentliche Auflage während 30 Tagen

Die Richtplananpassung wird ab dem 30. September 2024 während 30 Tagen öffentlich zur Mitwirkung aufgelegt. In dieser Zeit haben alle Interessierten die Möglichkeit, schriftlich Einwendungen und Anregungen einzureichen.

Die Vorlage befindet sich bereits in Vorprüfung beim Bund. Aufgrund der Ergebnisse der öffentlichen Auflage und der Vorprüfung des Bundes wird der Richtplan dann weiterbearbeitet. Der Richtplan wird von der Bündner Regierung beschlossen und vom Bundesrat genehmigt.

 

(Bild: zVg.)