«Scherbenhaufen bei der Wolfsregulierung»

Die kantonale SVP kritisiert die Bündner Regierung und Verwaltung bezüglich der Wolfsregulierung im Kanton. In einer Medienmitteilung schreibt sie, dass offenbar nicht der Bund die Angelegenheit «verschlampt» habe.

Aufgrund einer Frage von SVP-Fraktionspräsident Walter Grass im Rahmen der Fragestunde in der Augustsession wurde bekannt, dass die Abschussbewilligungen zum Jagdbeginn, am 1. September, nicht vorliegen werden. «Als wir davon Kenntnis erhielten, konnten wir es kaum glauben. Eine direkte Nachfrage bei den persönlichen Mitarbeitern von Bundesrat Albert Rösti brachte dann Erstaunliches zum Vorschein. Die Bundesverwaltung konnte uns schriftlich belegen, dass die Gesuche für die Entnahme von Rudeln von unserem Kanton zu spät eingereicht wurden. Und so stehen wir in Graubünden nun vor einem Scherbenhaufen», regt sich die Bündner SVP in einer Medienmitteilung auf.

Wieso ein Scherbenhaufen?

In der ersten Jagdwoche werden bei allen Wildarten die höchsten Abschusszahlen erreicht. «Genau diese wichtige Woche lässt Graubünden nun ungenutzt verstreichen. Die Bündner Jägerschaft wäre optimal vorbereitet gewesen – umso grösser sitzt nun der Frust bei den ausgebildeten Jägerinnen und Jägern sowie der betroffenen Bevölkerung. Die Bündner Jägerinnen und Jäger beweisen mit der Steinwildjagd jedes Jahr, dass sie auch eine geschützte Art sehr diszipliniert dezimieren können. Die Jägerschaft ist eine optimale Unterstützung der Behörden und muss nun wegen schlechter Koordination der Amtsstellen tatenlos zusehen», so die SVP.

Politische Konsequenzen

Bedauerlich findet die Volkspartei, dass die Regierung und Verwaltung den Fehler nun der Bundesverwaltung zuschiebe: «Der Bündner Verwaltung wurde vorzeitig mitgeteilt, dass die Bearbeitung drei Arbeitswochen dauert. Politisch nichts zu unternehmen und sich am letzten Tag vor dem Jagdstart öffentlich über eine angebliche Verschlampung beim Bund zu empören, zeugt nicht von grosser Souveränität. Die Tatsache, dass verschiedene Amtsstellen mit so vielen Mitarbeitern nicht in der Lage sind, sich vernünftig zu koordinieren, muss dringendst thematisiert werden.» 

Lückenlose Aufklärung

Die SVP weist ausserdem daraufhin, dass sich die Aussagen vonseiten des Kantons und dem, was sie aus dem Bundesamt für Umwelt hörten, diametral voneinander unterschieden. Eine Seite verbreite deshalb Falschinformationen. Die SVP Graubünden fordert in diesem Fall eine lückenlose Aufklärung: «Nationalrat Roman Hug wird dies mit einer Motion in der Herbstsession des nationalen Parlamentes einbringen. Und gleichzeitig wird die SVP Fraktion des Grossen Rates sich mit den kantonsinternen Abläufen in der Oktobersession beschäftigen.»

 

 

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat den Antrag des Kantons Graubünden zur proaktiven Regulation vollumfänglich bewilligt. Die Jägerschaft wird ab Mittwoch, 4. September 2024, bei der Regulation des Vorabrudels miteinbezogen.

Per 2. September 2024 bewilligte das BAFU den Antrag des Kantons Graubünden vollumfänglich. Der Kanton Graubünden hat demnach per 3. September 2024 verfügt, in allen Wolfsrudeln mit bestätigtem Nachwuchs bis maximal zwei Drittel der bestätigten Welpen zu erlegen. Dies betrifft aktuell 22 Welpen in den sieben Wolfsrudeln Stagias, Moesola, Lenzerhorn, Calderas, Muchetta, Fuorn und Älpelti.

Darüber hinaus wird der Abschuss aller Rudelmitglieder des Vorabrudels im Raum Ilanz bewilligt. Zur Unterstützung miteinbezogen werden bei der Regulation des Vorabrudels ab Mittwoch, 4. September 2024, auch autorisierte Jägerinnen und Jäger. Daneben hat die Jägerschaft bereits seit Beginn der Hochjagd die Möglichkeit, die Wildhut beim Abschuss von zwei Einzelwölfen in den Gebieten Puschlav und Hinterrhein zu unterstützen. Die Auflagen sind ab sofort auf der Webseite des Amtes für Jagd und Fischerei unter > Rechtsgrundlagen > Vorschriften und Karten abrufbar.

Die Ziele der Massnahmen sind die Prävention von Schäden in der Landwirtschaft sowie die Aufrechterhaltung der Scheu vor dem Menschen. Mit der Bestandsregulation der Wolfsrudel wird ferner das unkontrollierte Anwachsen der Wolfspopulation verhindert. Die Regulationsphase dauert bis 31. Januar 2025.

Per 3. September 2024 hat der Kanton Graubünden aufgrund der Entwicklung von Konflikten in der Landwirtschaft ein zweites Gesuch beim BAFU für die Entnahme der Wolfsrudel Lenzerhorn und Fuorn eingereicht. Im Gebiet des Jatzhorn-Rudels konnten in diesem Jahr erneut Jungtiere nachgewiesen werden. Zudem konnte am Calanda mit dem Nachweis von Jungtieren im Grenzgebiet zu St.Gallen die Bildung eines neuen Rudels bestätigt werden. Für beide Wolfsrudel wird analog den übrigen Wolfsrudeln eine Jungtierregulation beantragt.

Das Amt für Jagd und Fischerei wird jeweils auf seiner Webseite über weitere Verfügungen informieren. Zudem werden monatlich die wichtigsten Kennzahlen und Vorkommnisse über die Regulation im «Monitoring Wolfsmanagement» publiziert.

 

(Symbolbild: Pixabay)