13. AHV-Rente heisst Mwst. Erhöhung

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) betreffend Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente.

Der Kanton Graubünden ist der Auffassung, dass der Finanzierungsanteil des Bundes an den Ausgaben der AHV unverändert bleiben soll. Dieser soll auch nach Annahme der Initiative für eine 13. AHV-Rente 20,2 Prozent betragen, wie die Standeskanzlei des Kanton Graubündens am Donnerstag mitteilt. Aus Sicht der Regierung ist es nicht angezeigt, dass der Bund diese Mehrkosten auf Konsumentinnen und Konsumenten (Mehrwertsteuer) beziehungsweise Versicherte und Arbeitgebende (Lohnbeiträge) abwälzt.

In Bezug auf die Restfinanzierung für den Anteil der AHV spricht sie sich für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer aus. Einerseits wird die finanzielle Zusatzbelastung damit durch alle Konsumentinnen und Konsumenten, also auch die Leistungsbeziehenden der AHV, mitgetragen. Andererseits kann auf die Erhöhung der Lohnbeiträge der Versicherten und Arbeitgebenden verzichtet werden. Dadurch werden die Lohnkosten für Unternehmen nicht weiter erhöht. Die kurzfristige Finanzierung der Mehrkosten aus einer 13. AHV-Rente darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die AHV mittel- und langfristig vor weiteren, strukturellen Finanzierungsproblemen ab 2030 steht, welche es rasch anzugehen und zu lösen gilt.

 

(Bild: Symbolbild, zVg.)