Die Regierung setzt die Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen auf den 1. Juli 2024 in Kraft.
Mit den Änderungen werden neu Institutionen, die im Kanton Graubünden eine praktische Ausbildung für Pflegepersonal anbieten, für die praktische Ausbildung höhere Beiträge erhalten, wie die Standeskanzlei des Kanton Graubündens am Donnerstag mitteilt. Zudem können Personen, die in Graubünden eine Pflegeausbildung an einer Höheren Fachschule oder einer Fachhochschule absolvieren, künftig mit einem höheren Lohn und Unterstützungsbeiträgen rechnen.
(Bild: Symbolbild, zVg.)