Diverse gemeinnützige Organisationen, Einrichtungen, Vereine, Verbände und Stiftungen erhalten dieses Jahr einen Beitrag von insgesamt 401 500 Franken aus dem Ertrag der Alkoholpatentgebühren.
Laut dem Gastwirtschaftsgesetz wird der Reinertrag des Kantons aus der Besteuerung des Kleinhandels mit gebrannten Wassern zu einem Drittel für gemeinnützige Zwecke und zu zwei Dritteln für die Förderung des Tourismus verwendet, wie die Standeskanzlei des Kanton Graubündens am Donnerstag mitteilt.
Zudem werden im Kanton Graubünden insgesamt 714 259 Franken aus dem Alkoholzehntel des Bundes ausbezahlt. Die Mittel werden für Informationsmassnahmen zur Verhütung von Alkoholproblemen sowie des Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauchs verwendet. Weiter werden die Mittel für Massnahmen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit Abhängigkeitsproblemen eingesetzt sowie für Programme, die sich an Risikogruppen richten. Des weiteren werden spezialisierte Beratungsstellen sowie ambulante Betreuungs- und Behandlungseinrichtungen für Alkohol-, Suchtmittel-, Medikamenten- und Drogenabhängige mitfinanziert. Gemäss Alkoholgesetz stehen den Kantonen zehn Prozent vom Reinertrag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung zu (Alkoholzehntel).
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