Der Kanton Graubünden hat zum 27. Mal einen Wettbewerb zur Förderung des professionellen Kulturschaffens für grosse Projekte ausgeschrieben. Aus den insgesamt 31 Gesuchen wurden fünf Projekte mit einem Werkbeitrag oder einem freien Stipendium von insgesamt 100 000 Franken ausgezeichnet.
Mit den Unterstützungsgeldern des Wettbewerbs erhalten Künstlerinnen und Künstler die Möglichkeit, unabhängig von finanziellem und beruflichem Druck an einer schöpferischen Tätigkeit zu arbeiten. Ziel ist es, die inhaltliche Entwicklung kultureller Projekten zu ermöglichen. Am Wettbewerb teilnahmeberechtigt sind professionelle Kulturschaffende, welche seit mindestens zwei Jahren Wohnsitz im Kanton Graubünden haben oder einen engen Bezug mit dem Kanton oder der Bündner Kultur aufweisen. Die Wettbewerbskommission begutachtete 31 Gesuche aus den Sparten der angewandten und bildenden Kunst, Film, Geschichte & Gedächtnis, Literatur, Musik, Tanz und Theater.
Der Vorsteher des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements, Regierungspräsident Jon Domenic Parolini, hat auf Vorschlag der Wettbewerbskommission und auf Antrag des Amts für Kultur über die Vergabe der Werkbeiträge entschieden.
Folgende fünf Kulturschaffende haben einen Werkbeitrag in der Höhe von je 20 000 Franken erhalten:
Name: Ursula Brunold-Bigler, Chur
- Sparte: Geschichte & Gedächtnis
- Projekt: «Der Kräuterschatz der Hebammen und heilenden Frauen»
Name: Sibilla Caflisch, Birsfelden
- Sparte: Bildende Kunst
- Projekt: «dal Lunghin al Rein»
Name: Felicitas Heyerick, Tomils
- Sparte: Musik / Theater
- Projekt: «à la DIVA»
Name: Jürg Wirth, Lavin
- Sparte: Literatur
- Projekt: «Ein ganzes Jahrhundert: Ida Spinnler – Randulina, Künstlerehefrau, geschieden, alleinerziehend»
Name: Peter Conradin Zumthor, Haldenstein
- Sparte: Musik
- Projekt: «TUN – Musik für Soloschlagzeug von und mit Peter Conradin Zumthor»
Professionelles Kulturschaffen gilt in einer der folgenden Sparten:
- Angewandte Kunst
- Bildende Kunst
- Film
- Geschichte & Gedächtnis
- Literatur
- Musik
- Tanz
- Theater
Dieselbe Person kann insgesamt höchsten dreimal ein Stipendium oder einen Werkbeitrag erhalten. Der Wettbewerb für professionelles Kulturschaffen (grosse Projekte) wird jeweils im Januar ausgeschrieben. Einsendeschluss ist jeweils Anfang März. Bei diesem Wettbewerb werden Werkbeiträge oder freie Stipendien von max. 20 000 Franken vergeben. Der Wettbewerb für professionelles Kulturschaffen (kleine Projekte) wird jeweils im Juli ausgeschrieben. Einsendeschluss ist Ende August. Bei diesem Wettbewerb werden Werkbeiträge oder freie Stipendien von max. 10 000 Franken vergeben.
Die bisherigen Preisträger gibts hier.
(Symbolbild: Pixabay)