Die Regierung genehmigt einen Leistungsauftrag an den Verein Oase bis 31. Dezember 2025 für das Pilotprojekt «Housing First». Der Leistungsauftrag erfolgt im Zusammenhang mit der Umsetzung des Suchthilfegesetzes im Kanton Graubünden.
Das Ziel der Suchthilfe ist es, Menschen, die Suchtmittel konsumieren, frühzeitig Hilfe zukommen zu lassen, die Hilfe zur Selbsthilfe zu stärken und die Gesundheitssituation der Betroffenen zu erhalten oder zu verbessern, wie die Standeskanzlei des Kanton Graubündens am Donnerstag mitteilt. Der Kantonsbeitrag für dieses Projekt in der Höhe von maximal 198 300 Franken ist im Budget 2024 bereits berücksichtigt.
Der «Housing First» Ansatz sieht im Grundsatz vor, dass wohnungs- und/oder obdachlosen Menschen Wohnraum bereitgestellt wird, ohne diesen an besondere Bedingungen zu knüpfen. Der Ansatz eignet sich besonders für Menschen mit einem gewissen Mass an Unterstützungsbedarf, in der Regel langzeitwohnungslose Personen mit einer Suchtmittelabhängigkeit und/oder psychischer Erkrankung. Personen, die «Housing First» nutzen, leben eigenständig und müssen sich an die gewöhnlichen Mietbedingungen halten, erhalten aber zur Unterstützung Betreuung und Beratung angeboten. So wird der Zugang zu medizinischer und psychiatrischer Versorgung sowie zu Suchthilfeangeboten ermöglicht und die soziale Integration gefördert.
Obwohl keine Abstinenz oder Behandlung gefordert wird, werden die Nutzer und Nutzerinnen von «Housing First» ermutigt, schädlichen Konsum zu minimieren und Hilfe anzunehmen. Der Verein Oase stellt während der Pilotprojektphase ein Grundangebot für fünf Personen ab August 2024 sicher.
(Bild: https://thebristolcable.org)