Die Dachorganisationen der Wirtschaft Graubünden (DWGR) befürworten das Ziel des Aktionsplan Green Deal für Graubünden, stehen der Umsetzung mit der derzeitigen Fassung des Klimafondsgesetzes zusammen mit weiteren Branchenverbänden tendenziell aber kritisch gegenüber. Das neue Klimafondsgesetz kann von den DWGR unterstützt werden, sofern die eingebrachten Anpassungen an der Vorlage vorgenommen werden – insbesondere der Verzicht auf eine Spezialfinanzierung sowie der Verzicht auf eine zusätzliche Förderung von kantonseigenen Massnahmen.
Die unterzeichneten Wirtschaftsverbände haben im Rahmen der Vernehmlassung gemeinsam zum neuen Klimafondsgesetz Stellung genommen. Ob mit der in der Vernehmlassung vorgelegten Vorlage eine ökologische und wirtschaftliche Wirkung im Sinne des Green Deal erzielt werden kann, ist für die Wirtschaftsverbände fraglich.
Wirtschaftliches Potenzial für die Nachhaltigkeit nutzen
Wie bereits im DWGR-Positionspapier zum Aktionsplan «Green Deal für Graubünden» aus dem Jahre 2021 festgehalten, ist beim Bündner Green Deal ein zukunftsgerichtetes Wirtschaftsprogramm in den Fokus zu stellen. Neben dem Klimaschutz sind neue Technologien und Prozesse in den Vordergrund zu stellen, welche die natürlichen Ressourcen weniger belasten und die nachhaltige Wirtschaft von morgen begünstigen. Graubünden hat in diesem Bereich viel Potenzial vorzuweisen. Dabei sind in erster Linie gute Rahmenbedingungen sicher- und erst in zweiter Linie Förderbeiträge bereitzustellen. Die konsequente Ausrichtung der Technologietransfermechanismen auf die Unternehmen sowie die Wahrung der Technologieneutralität und des Wettbewerbsprinzips müssen bei den Fördermassnahmen sichergestellt werden. Der Zweck und die Ziele des Gesetzes sollen im Sinne der Wirtschafts- und Innovationsförderung sowie der Ressourceneffizienz ergänzt werden.
Regulierungen abbauen
Die Vorlage verzichtet auf neue Verbote und Regulierungen, was zu begrüssen ist. Darüber hinaus sind auch bestehende falsche Anreize und Regulierungen in Spezialgesetzgebungen abzubauen, die dem Zweck der Vorlage entgegenstehen. Vielfach sind nicht die finanziellen Mittel das Hindernis für Investitionen, sondern abschreckende Regulierungen und Fehlanreize. In diesem Zusammenhang beantragen die DWGR die Einführung eines sogenannten «Experimentierartikels» im Rahmen des Klimafondsgesetzes zu prüfen. Weiter weisen die DWGR darauf hin, dass die Gesuchs- und Controlling-Prozesse so einfach wie möglich zu gestalten sind
und beantragen eine zeitliche Befristung des Klimafondsgesetzes.
Keine Spezialfinanzierung
Die vorgesehene Schaffung einer Spezialfinanzierung für die Massnahmen wird von den DWGR abgelehnt. Entsprechende finanzielle Mittel sind – wie bereits bei der ersten Etappe des Green Deal – über das ordentliche Budget zur Verfügung zu stellen. Die Fördermittel für das Klimafondsgesetz sind gegenüber anderen Staatsaufgaben nicht zu bevorzugen. Die bis 2050 benötigten Mittel von rund CHF 36 Mio. pro Jahr sollen mehrheitlich über den kantonalen Finanzhaushalt alimentiert werden. Die vorgesehene Alimentierung des Kredits über einen LSVA-Anteil sowie die Verwendung von Mitteln aus dem frei verfügbaren Eigenkapital können im Grundsatz, allerdings mit den von den DWGR beantragten Einschränkungen, unterstützt werden.
Weitere Finanzierungsquellen, insbesondere neue bzw. höhere Gebühren oder Steuern, werden kategorisch abgelehnt. Diese würden den Wirtschaftsstandort Graubünden als Randregion bedeutend schwächen und die Unternehmen und deren Wettbewerbsfähigkeit in unverantwortlicher Art und Weise zusätzlich belastet. Auch die Förderung von kantonseigenen Massnahmen über das Klimafondsgesetz wird ausdrücklich abgelehnt. Diese Massnahmen sind im Sinne der angebrachten Vorbildfunktion über die ordentlichen Kredite zu finanzieren.
Technologieoffenheit und Gleichbehandlung bei den Massnahmen
Die DWGR haben im Rahmen der Vernehmlassung detailliert zu den einzelnen Fördertatbeständen Stellung bezogen. Zentral ist, dass Unternehmen, welche schon im Bereich der Fördertatbestände aktiv geworden sind, nicht schlechter gestellt werden. Ausserdem fehlt bei einzelnen Fördertatbeständen die Technologieoffenheit (Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie die Bauten aus Holz), was anzupassen ist. Des Weiteren sollen die Fördertatbestände insbesondere für die Bereiche Wirtschaftsförderung, Wissens- und Technologietransfer sowie Höhere Berufsbildung ergänzt werden. Letztlich dürfen bei der Förderung von Klimaanpassungsmassnahmen keine einzelnen Branchen bevorzugt werden.
Darlehen anstatt Subventionen
Die finanziellen Mittel sind mittels Förderinstrumenten effizient einzusetzen. Wo sinnvoll, sollen aus Sicht der DWGR insbesondere Darlehen und Bürgschaften gewährt werden. Es gilt, bewährte Finanzierungsinstrumente wie KMU-Bürgschaften einzusetzen. Solche Finanzierungsinstrumente erreichen vielfach eine höhere Wirkung und zeigen weniger Mitnahmeeffekte als Direktbeiträge.
(Archivbild: GRHeute)