Velostation neu Bargeldlos

Ab dem 2. April ist bei den Velostationen am Bahnhof ein neues Zutrittssystem im Einsatz. Neu wird der Zugang über eine App und den Swisspass gewährt.

Die beiden Velostationen am Bahnhofplatz und an der Gürtelstrasse mit insgesamt 380 Veloabstellplätzen waren bis anhin über die ChipCard der Bus und Service AG oder mittels Bargeld und Jeton zugänglich. Die Ablösung der Buskarte durch das neue Ticketsystem Venda, aber auch ständige Probleme mit dem Bargeld im Jetonautomaten, machte den Wechsel auf ein anderes Zutrittssystem unumgänglich, wie die Stadt Chur am Mittwoch mitteilt.

Bewährte Lösung von Velocity
Von den geprüften Zutrittssystemen setzte sich die Lösung von VeloCity durch. Dieses erwies sich sowohl wirtschaftlich als auch im Handling mit dem weit verbreiteten Swisspass als die beste Lösung. Auch hat sich diese Lösung schon bei vielen anderen Gemeinden bewährt, zumal diese nicht nur den Kundinnen und Kunden ein einfaches Einstellen ermöglicht, auch die Kontrolle der Fahrräder ist – dank einer persönlichen Vignette – effizienter.

Neues Zugangssystem
Für den Zutritt zur Velostation wird neu ein Swisspass, das Velocity.ch-App sowie eine gängige Zahlungskarte oder Bezahlapp benötigt. Für den ersten Zugang sind folgende Schritte nötig: Nach dem Herunterladen der Velocity-App melden sich Nutzerinnen und Nutzer durch Eingabe ihrer Swisspass-Nummer an. Ein Swisspass ist bei den Verkehrsbetrieben kostenlos erhältlich. Danach kann die gewünschte Dauer der Veloparkierung ausgewählt und über alle gängigen Zahlungskarten oder Twint bezahlt werden. Es können Jahres-, Halbjahres- oder Monatsabos sowie Tageseintritte für das Veloparking gelöst werden. Die Preise bleiben unverändert. Nach dem Bezahlvorgang kann die Velostation während der bezahlten Dauer mit dem Swisspass betreten werden. Im Innern der Velostation steht ein Spender bereit, welcher eine Vignette mit QR-Code ausgibt. Beim ersten Besuch muss der QR-Code im App gescannt und die Vignette auf das Fahrrad geklebt werden.

 

(Bild: zVg.)