Die Regierung nimmt Stellung zur Vernehmlassung der eidgenössischen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen bezüglich Änderung des Postgesetzes. Der Vorschlag der Kommission setzt auf das bewährte Instrument der indirekten Presseförderung (ermässigte Zustellung).
Die Regierung begrüsst neben der Erhöhung des Betrages für die Tageszustellung insbesondere den um die Frühzustellung der Lokal- und Regionalpresse erweiterten Verwendungszweck der Förderung, wie die Standeskanzlei des Kanton Graubündens am Donnerstag mitteilt. Diese indirekte Presseförderung, beschränkt auf Titel mit einer Auflage von maximal 40 000 Exemplaren, ist von zentraler Bedeutung für die lokale und regionale Presselandschaft.
Aus Sicht des Kantons Graubünden mit seinen drei Sprachregionen erfüllt die Regional- und Lokalpresse eine wichtige Funktion. Die Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt sowie von einer informierten Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund begrüsst die Regierung die vorgesehenen Massnahmen zugunsten der Regional- und Lokalpresse.
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