Im Zusammenhang mit dem Bergsturz am Piz Cengalo im Jahr 2017 setzt die Staatsanwaltschaft Graubünden das Strafverfahren fort. Das Verfahren richtet sich gegen zwei Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung sowie eine Person, die im Auftrag des Kantons Graubünden tätig war. Für die betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung.
«Die Folgen des Bergsturzes sind sowohl für die Angehörigen der acht Todesopfer wie auch für die betroffenen Mitarbeitenden belastend», sagt Urban Maissen, Leiter des Amts für Wald und Naturgefahren. «Unser Mitgefühl gilt den Hinterbliebenen, die beim Bergsturz ihre Familienangehörigen verloren haben.» Die kantonale Verwaltung hat grosses Interesse, dass das Verfahren rasch vorangetrieben wird und für alle Betroffenen Klarheit geschaffen werden kann, wie die Standeskanzlei des Kanton Graubündens am Mittwoch mitteilt. Dazu wird sie mit der dafür notwendigen Unterstützung beitragen.
Die Verantwortung für das Verfahren als auch die Kommunikation liegen bei der Staatsanwaltschaft Graubünden, es handelt sich um ein laufendes Verfahren. Deshalb werden das Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden und das Fachdepartement über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus keine weiteren Auskünfte zum Gegenstand des Strafverfahrens erteilen..
Hintergrundinformationen
Am 23. August 2017 ereignete sich in der Val Bondasca am Piz Cengalo ein Bergsturz, bei dem drei Millionen Kubikmeter Fels in die Tiefe stürzten. Acht Menschen verloren dabei ihr Leben. Nachdem die Staatsanwaltschaft Graubünden die Strafuntersuchungen im Jahr 2019 eingestellt hatte, reichten die Hinterbliebenen dagegen Beschwerde ein und zogen den Fall bis vor Bundesgericht. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde gut. Die Staatsanwaltschaft Graubünden setzt das Strafverfahren nun fort. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.
(Bild: keystone)